Beiträge von Stella

    Das alle immer so eine Angst vorm Finanzamt haben...

    Das hat, zumindest in meinem Fall, nichts mit Angst vorm FA zu tun. Ich mache seit jeher meine Steuererklärungen selbst und habe noch nie größere Beanstandungen gehabt (auf den Cent genau kriegt man die Erklärung eh nicht hin). Man kann auch mit den Mitarbeitern reden, wenn man sie denn mal ans Telefon kriegt. ?

    Der Aufwand und die Zeit, die man da verplempert (für nichts, für rein gar nichts) ist mir einfach zu kostbar.

    Wer sowieso auch ein anderes Gewerbe betreibt und für den die PV-Anlage nur eine weitere Position auf der EÜR und Umsatzsteuererklärung ist und vielleicht sowieso einen Steuerberater beschäftigt, der kann das gerne machen und dann würde ich es auch so tun.

    Ebenso, dass Anlagen > 10 kWp von den Finanzämtern auf Dauer nicht als „Liebhaberei“ anerkannt werden. Auch wenn diese „Grenze“ nach EEG keine große Rolle mehr spielt, so spielt sie doch steuerlich nach wie vor eine Rolle. Sollte man wissen.

    Und genau da habe ich heute ein Video von so nem Steuerberaterfuzzi gesehen, wo er im letzten Absatz sagt, dass der Gesetzgeber schon aufgefordert wurde, noch im Jahr 2021 die Ertragssteuerfreiheit von PV-Anlagen bis 30kWp gesetzlich zu regeln. Er hat auch darauf hingewiesen, dass dieses Schreiben vom Bundesfinanzministerium über die Liebhaberei keinen Gesetzcharakter hat. Das soll durch ein neues Gesetz also rechtssicher werden und dabei die Grenze auf 30kWp angehoben werden.


    Deshalb bin ich jetzt am Überlegen, ob ich mit meiner Anlagenerweiterung noch bis zu diesem Gesetz warte. Denn es würde mich tierisch ärgern, wenn ich jetzt auf knapp 10kWp erhöhe (habe die Liebhaberei bestätigt bekommen) und ich dem neuen Gesetz nach dann doch hätte mehr raufpacken können.


    Hier der Link zum Video:


    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    Die Aufforderung zur Schaffung der gesetzlichen Regelung kam vom Bundesrat. Siehe letzte Kapitelsprungmarke im Video.

    Hallo Marco-Fuerteventura. Der Flaschenhals ist der Onboardlader des Enyaqs. Dieser nimmt nur 16A je Phase auf. Bei drei Phasen sind es 11kW, bei einer Phase nur entsprechend 3,7kW. Es ist folglich egal, dass du eine 32A Vorsicherung hast und die Box auf 18A eingestellt ist.

    Da die Box auch für andere Fahrzeuge geeignet ist, die durchaus mit 32A je Phase laden (22kW bei dreiphasig, 7,2kW bei einphasig), ist diese Einstellmöglichkeit grundsätzlich sinnvoll. Nur beim Enyaq, bzw. alle Fahrzeuge, die AC nur 11kW Ladeleistung haben, bringt dir das nichts.

    Ich kann beim besten Willen nicht verstehen wie man Produkte auf den Markt schmeißt, bei denen die Hälfte der ausgelobten Features nicht funktionieren, oder Fehler produzieren.

    Ich bin da grundsätzlich bei dir.

    Gefühlt ist der interne "Feind" des Ingenieurs der Vertrieb. Da werden dem Kunden Zusagen gemacht und Preise versprochen, wo du als Ingenieur die Hände über dem Kopf zusammenschlägst.

    Ähnlich ist es mit den CO2-Strafgeldern, wo dann seitens Controlling/Geschäftsführung Druck auf die R&D und Engineering aufgebaut wird.

    Was machst du dann? Du weißt, dass du vielleicht anderthalb Jahre bräuchtest, um ein Ergebnis abzuliefern, mit dem du zufrieden bist. Und dein Vorgesetzter sagt dir, dass du in vier Monaten das abgeben sollst, was du bis dahin hast. Du weißt, dass das nicht funktioniert. Aber du kriegst es nicht in deren Köpfe rein.

    Letztlich ist niemand zufrieden. Der Ingenieur nicht, der Vertrieb nicht, der Kunde nicht!