Da würde mir eine Vereinfachung des Verfahrens vorschweben.
Das KBA stellt für jedes Besrands-E-Fahrzeug am Jahresanfang initiativ ein Voucher für die THG-Quote aus und lässt sie dem akruellen Fahrzeughalter zukommen. Bei Neuzulassungen innerhalb des Jahres erfolgt dies automatisch nach der Zulassung.
Mit diesem einmalig gültigen Voucher kann man die Quote dann bei einem Dealer seines Vertrauens beantragen. Es muss dann nur noch die Gültigkeit geprüft werden und die Auszahlung kann veranlasst werden. Später, wenn die E-Autos nicht mehr KfZ-Steuerbefreit sind, kann die THG direkt mit der KfZ-Steuer verrechnet werden.
Dafür müsste die Zuständigkeit für die THG-Quote aber wohl grundsätzlich vom UBA zum KBA wechseln. 🤷♂️