Aber mit dem Wegfall der EÜR fällt auch das Abschreiben weg und ich habe noch 15 Jahre 😥
Aber du verlierst doch nichts, wenn du grundsätzlich keine Einkommensteuer mehr darauf zahlen musst.
Und angemerkt: Die PV-Anlage als Steuersparmodell, d.h. mit negativem EÜR-Ergebnis ist nicht dauerhaft zulässig und hätte vom zuständigen FA spätestens nach einigen Jahren als Liebhaberei eingestuft werden müssen. So zumindest mein Kenntnisstand. So habe ich das m.M.n. auch bei einem Video vom SB Mücke verstanden, als er erklärte, wie man auch eine große Anlage über 10kWp zur Liebhaberei erklären kann.