Alle Anlagen, die vor dem 15. September 2022 erstmalig in Betrieb gegangen sind, die > 7 kWp Bruttoleistung haben, und bei denen noch kein iMSys installiert ist, müssen weiterhin die eingestellte Wirkleistungsbegrenzung einhalten.
Bei neuen Anlagen ab dem 15.09.2022 bis inkl. 25 kWp braucht keine Begrenzung der Einspeisung eingestellt werden.
Bei Alt-Anlagen < 7 kWp ist die 70% Regel zum 01.01.2023 weggefallen.
So richtig Sinn macht diese Regelung aber auch nicht, oder? Hätte man da auf einem Schlag zu viel unkontrollierte Leistung im Netz gehabt? Brauchen neue Anlagen über 7kWp ein iMSys? 🤔