Nicht sowieso, aber man konnte sie zurückfordern, wenn man eine Gewerbe angemeldet hat und dann Umsatzsteuern zahlt...
Nicht die Gewerbeanmeldung sondern die Wahl der Regelbesteuerung statt Kleinunternehmerregelung. Dann konnte man die Umsatzsteuer geltend machen. Gewerbeanmeldepflicht hängt von der Höhe des Gewinns ab. Diese Summen erreicht man mit einer privaten PV-Anlage gewöhnlich nicht.