Dann sollte eine Deaktivierung grundsätzlich nicht möglich sein.
Mit der Start-Stopp-Automatik bei Verbrennern ist es ja das gleiche Thema. Bei beiden (Abgasprüfung, NCAP-Prüfung) muss das Auto halt beim Neustart so konfiguriert sein, wie es beim Nachweis der entsprechenden Vorgaben konfiguriert war.