dubito
Man könnte sogar die ganz harte Schiene fahren. Wenn das Auto aufgrund eines Fehlers des Autohauses nicht fährt, ist das ein Sachschaden. Ob dies das Steuergerät ist oder eine falsch aufgespielte Software ist unerheblich. Entscheidend ist, dass das Auto durch das fehlerhafte Handeln der Werkstatt nicht funktionsfähig ist.
Dann liegt ein Sachschaden vor, den die Werkstatt für Dich kostenlos beheben muss. Außerdem resultiert aus dem Sachschaden ein so genannter Sachfolgeschaden: Deine ausgefallene Mobilität. Auch dafür muss die Werkstatt in voller Höhe haften. Stellt Sie Dir kein Fahrzeug zur Verfügung, könntest Du Dir ein angemessenes Fahrzeug woanders mieten und der Werkstatt die Kosten weiterleiten, Deine Bahnfahrkarten einreichen etc.
Der Knackpunkt ist: Du musst der Werkstatt nachweisen, dass sie einen Fehler gemacht hat. Die wird versuchen, den schwarzen Peter an Skoda weiterzureichen. Wenn sie damit Recht hätten, wäre Skoda in der Pflicht, da sie dann ja einen Fehler in ihren Updateprozessen haben, der den Sachschaden verursacht hat. Höhere Gewalt (Blitzschlag in die Stromleitung während des Updates) war es ja wohl nicht. Wenn dann nicht geklärt werden kann, wer von den beiden den Schaden verursacht hat, bleibt der Schwarze Peter rechtlich gesehen bei Dir.
Aber drohen (und ein paar Fachbegriffe in den Raum schmeißen) kann man ja mal.