Genau wie das Problem mit dem Google Maps in Bayern letzte Woche, wo alle von der Autobahn runter sind und durch eine super kleine Ortschaft durch sind!
Was war da?
Genau wie das Problem mit dem Google Maps in Bayern letzte Woche, wo alle von der Autobahn runter sind und durch eine super kleine Ortschaft durch sind!
Was war da?
Nicht generell! Bei vielen Tarifen/Verträgen sind nur bestimmte Fahrer versichert. Wir haben haben z.B. nur Halter plus Ehepartner versichert. Ich kann daher mein Kfz nicht risikolos verleihen!
Doch, der Versicherungsschutz bleibt in vollem Umfang erhalten. Es kann lediglich passieren, dass die Versicherung die gewährten Rabatte zurückfordert.
Es ist aber inakzeptabel, wenn Du (Deine Haftpflichtversicherung, von Dir bezahlt) für Fehler haften sollst, die Du nicht beeinflussen kannst, oder?
Kleiner Denkfehler dabei: nicht Du bist versichert, das Auto ist versichert. Egal wer es fährt.
Wenn Du Dein Auto verleihst und der Leiher baut einen Unfall, zahlt auch die Haftpflichtversicherung, nicht der Leiher.
Deswegen gehen meine Autos auch nur einmal zum Aufhübschen: vor der Leasing-Rückgabe.
Es ist sowieso ein Wunder für mich , das so viele von uns allen Jahrelang ohne ,,Beule ,, durch dieses Chaos des Straßenverkehrs kommen !!
Die Hälfte der aktiven Autofahrer unseres Haushalts schafft das ganz gut. Die andere Hälfte kommt heute aus dem Ferienlager zurück...
Damit man sein eigenes Herzrasen besser hört.
...und die hilfreichen Kommentare aus Richtung des Beifahrersitzes.
oder EnBW
EnBW-Bashing kommt immer gut. Wenn Du einen Anbieter nennst, bei dem man mit einer ähnlichen deutschlandweiten HPC-Dichte in Autobahnnähe den Monatsbedarf von ca. 200 kWh Schnellladestrom günstiger bekommt, immer her damit. 48 Cent/kWh (Grundgebühr bereits eingerechnet) gilt es zu schlagen.
Auch deren Datengrundlage würde hier wohl wieder angezweifelt werden (s.o.)
Ich zweifle nicht die Daten und die Zahlen an, ich (ver)zweifle an der Dummheit der offensichtlichen Mehrheit der Verbraucher, wenn der durchschnittliche Strompreis > 40 Cent beträgt.
Im zweiten Halbjahr 2023 wollte mein Ex-Stromversorger auf 35 Cent erhöhen. Sofort gekündigt und neu für 26,85 Cent abgeschlossen. Mit 2 Jahren Preisgarantie. Wer das nicht tut: selbst gewähltes Schicksal.
Was in der EU ja auch anders ist: Wenn man eine Katze in die Mikrowelle steckt um sie zu trocknen, bekommt man (vernüftigerweise) keine Entschädigung, weil die Justiz in Europa mehr der Kultur des "menschlichen Ermessens" folgt.
In der EU gibt es den sogenannten "bestimmungsgemäßen Gebrauch". Der Hersteller muss definieren, für welchen Zweck das Gerät gedacht ist und dafür muss es sicher sein. Für alles andere nicht. Nur "Grenzfälle" müssen gesondert erwähnt werden, z.B. dass ein Fön nicht in der Badewanne genutzt werden darf. Es muss aber nicht in der Anleitung stehen, dass ich den Fön nicht zum Kleider trocknen nehmen darf. Der Zweck ist Haare trocknen und nichts anderes.
Aus dem realen Berufsleben: der Hersteller von Schaltschränken muss auch nicht in die Montageanleitung schreiben, dass man die nicht als Aufzugkabine verwenden darf. Wurde sogar gerichtlich festgestellt...
In den USA ist das nicht so. Vereinfacht ausgedrückt muss der Hersteller sich Gedanken machen, welchen Unfug man mit dem Gerät treiben könnte und diesen verbieten.