Beiträge von Hannes1971

    Einen solchen Anspruch gibt es nicht. Wenn ein Teil innerhalb der Sachmängelhaftung getauscht wird, gibt es dafür keinen neuen, eigenen Anspruch, sondern der endet mit der Gesamtsache.

    Dann bleibt der Weg, dass der Mangel nie beseitigt wurde, sondern nur das Symptom.


    Angenommen, Deine Klimaanlage wäre undicht und die Abhilfe des Freundlichen bestände darin, alle halbe Jahr Kühlmittel nachzufüllen. Nach dem vierten mal sagt er: so, ab jetzt kostet es Geld. Würdest Du Dir das bieten lassen?


    Genau so ist es mit dem Ersatz unzureichend temperaturbeständiger Folien durch die gleichen Folien. Damit ist der zugrunde liegende Mangel eben nicht beseitigt.

    Wenn der Mangel innerhalb der Garantiezeit behoben wurde und du einen (erneuten) Mangel erst wieder nach der Garantiezeit meldest, hast du nach meiner geringen persönlichen Erfahrung, Pech gehabt.

    Wenn die Reparatur innerhalb der Garantiezeit mit einem mangelhaften Teil erfolgt ist, ist der Fehler ja umgehend wieder vorhanden.

    Das ist etwas völlig anderes, denn dann wurde die Reparatur nicht korrekt durchgeführt.

    Eben. Wenn sie eine offensichtlich ungeeignete Spiegelfolie durch eine gleiche ungeeignete Spiegelfolie ersetzen, war der Mangel eben nie behoben. Nur dass der Fehler nicht umgehend wieder auftritt, sondern eben erst nach etwas mehr als einem Jahr. Und deshalb wurden mir (und jedem anderen, der sich auf die Hinterbeine stellt) die Spiegelfolien auch nach Ablauf der Gewährleistung ein weiteres mal kostenlos ersetzt.

    Der Reparaturzeitpunkt ist völlig wurscht. Das Fz hat normal 2 Jahre Garantie.

    Wenn der Mangel innerhalb der Garantie behoben wurde und man sich einen Tag nach Garantieende erneut mit diesem Mangel meldet, hat man schlichtweg Pech gehabt.....die 2 Jahre Garantie auf das Fz sind dann überschritten und Zusatzgarantien für Reparaturen oder Teile, die im Rahmen der Garantie kostenlos getauscht wurden, gibt es nicht.

    Aha. Beschäftigst Du Dich auch beruflich mit diesen Themen oder war ich das? Ich auf jeden Fall...


    Wenn ein mangelhaftes Teil wiederum gegen ein mangelhaftes Teil getauscht wird, ist der Mangel nicht beseitigt. Also war der Reparaturversuch erfolglos und muss auf Gewährleistung wiederholt werden.


    Das führt bei Produkthaftpflichtschäden immer wieder zu langen Gesichtern, wenn als Abhilfe fünf mal das gleiche mangelhafte Teil verbaut wird und erst beim sechsten mal ein geändertes Teil, das den Mangel nicht mehr aufweist. Die Versicherung zahlt nur die letzte, erfolgreiche Reparatur. Die fünf Versuche zuvor kann der Hersteller schön selber bezahlen.