Im letzten Herbst noch für das AVAS eines unserer Dienstwagen (Superb Hybrid) die zusätzliche Förderung erhalten. Sollte also bei allen Zulassungen in diesem Jahr, bzw vor dem 30.06.2021, auch noch in top sein. Wird für die meisten hier knapp, aber für ein paar sollte es noch passen.
Zugegeben, der Text von der BaFa zur Förderung des AVAS ist nicht gerade selbsterklärend. Es gilt die EU Verordnung Nr. 540, die schon seit 2014 "in der Mache" ist und inzwischen mehrfach geändert wurde, im übrigen auch auf Druck von Blinden- und Sehbehindertenverbänden, die ein nachvollziehbares Interesse haben, daß man Fahrzeuge hören kann, wenn man die Straße überquert. Siehe: (Geräuscharme Fahrzeuge - Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (dbsv.org))
in der jetzt aktuell gültigen Fassung der EU Verordnung steht:
Das bedeutet im holperigen EU-Beamtendeutsch, daß bis schon zum 1. Juli 2019 in neuen TYPEN von BEV und Hybriden ein AVAS einzubauen ist (also solchen, die dann zum ersten Mal eine Typzulassung als KFz = Homologation erfahren) und bis zum 1. Juli 2021 dann ein AVAS in allen neuen BEV und Hybriden einzubauen ist, also auch in solchen, deren Homologation als Kfz schon älter ist (wie z.B. beim EQC).
Da der Superb seine Homologation schon vor dem 1. Juli 2019 bekommen hat, war ein AVAS also noch nicht verpflichtend und er bekommt die Förderung, solange er bis zum 1. Juli 2021 erstmalig zugelassen wird.
Der Enyaq bekommt sie sicher nicht mehr, aber ehrlich: Ist das bei der Preisklasse wirklich so entscheidend?