Weiß jemand, wie es aussieht, wenn man die minimale Haltedauer von 6 Monaten nicht einhalten kann, weil das geförderte Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums durch Unfall, Brand, Diebstahl oder sonstwie dauerhaft abhanden kommt?
Muss die Förderung dann zurückgezahlt werden?
Gute Frage - die Antwort ist leider nicht so befriedigend.
"Bitte beachten Sie zudem, dass jede Unterschreitung der Mindesthaltedauer, z.B. explizit auch durch die Fahrzeugabmeldung aufgrund eines Diebstahls oder Totalschadens, aus rechtlichen Gründen dem BAFA unverzüglich anzuzeigen ist und zu Rückforderungen führen kann."