Dann hatte ich es falsch verstanden. Sorry für das Mißverständnis
alles gut.
Dann hatte ich es falsch verstanden. Sorry für das Mißverständnis
alles gut.
Also bei meinen Fahrzeugen kann ich deine Aussage nicht bestätigen. Mein 60er wurde als MJ22 bestellt und nicht 22.2. er wurde als MJ2023 im Oktober 2022 geliefert. Die Fahrzeugrechnung wurde ausgestellt mit dem BLP wie bestellt. Also die Zeile vor MJ22.2.
Beim 50er wurde ein MJ22.2 bestellt und ein MJ2023 vor 2 Wochen geliefert. Die Fahrzeugrechnung war auf MJ22.2 ausgestellt wie bestellt. Es steht das auf der Rechnung was in der verbindlichen Bestellung steht.
ja genau das ist ja meine Aussage. Ich habe gesagt normalerweise gilt der BLP am tag der Zulassung, ABER wenn die Modelle einzeln bei der BAFA gelistet sind dann wohl nicht.
nichts anderes habe ich geschrieben und du hast auch nichts anderes geschrieben.
Alles anzeigenDurch die Anpassung des Listenpreises und durch den Wegfall der 50er/60er/80x Modell sind doch nur Neubesteller betroffen.
Offene Bestellungen sind doch hiervon nicht betroffen (zumindest wenn Skoda die bestellten Fahrzeuge noch liefert, wovon ich aktuell ausgehe).
Du bekommst eine Rechnung wie Du ursprünglich bestellt hast (dh. der damalige Listenpreis wird dort ausgewiesen) und kannst damit die Förderung beantragen.
So habe ich es zumindest bisher verstanden.
Ja das stimmt nicht ganz, es gilt der BLP am Tag der Erstzulassung, nicht am tag der Bestellung.
Aber wenn bei der Bafa unterschiedliche Modelle gelistet sind, so z.b. das Modelljahr als eigenständiges Modell, wird wahrscheinlich dieser als Preis genommen.
So steht in meiner Bestellung Modell 22.2 .
Also zurzeit bin ich mir noch sicher, das ein jetzt bestellter Enyaq der jetzige ist. Aber ein Ende 2023 bestellter....das könnte am Ende vielleicht ein Facelift werden. Am Ende aber natürlich Glaskugelschauen...
Denke ich auch weil die ja als Modell 22 bzw. Modell 23 bei der Bafa gelistet sind und ich ja auch nicht den aktuellen BLP zahle
Ist das schon bestätigt? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit wenn man jetzt bestellt, bereits ein Facelift zu erhalten?
das kommt drauf an wieviele Bestellungen noch offen sind und ob der producktions Output steigt, also kannst du nur im trüben fischen.
Und ob dein Händler noch Quote hat ![]()
Inzwischen ist es vermutlich auch dafür zu spät, aber kann dein Händler ihn nicht selber dort abholen?
Das bringt ihm doch nix, er braucht die Papiere zum zulassen nicht das Auto
Wenn Du bei Windows 11 das Windows 10 Design aktivierst schaltest Du aber kein aufpreispflichtiges Feature frei. Wenn man Assistenzsysteme oder ähnliches aktiviert, die man nicht bezahlt hat aber sehr wohl.
Aber am Ende ist es wahrscheinlich trotzdem eine Grauzone. Wirklich klare Rechtssprechungen dazu gibt es quasi auch nicht. (Zumindest habe ich keine gefunden). Nur zum Thema Codierungen die die Betriebserlaubnis beeinflussen (z.B. US Standlicht)
Wenn ich jetzt im Auto was nachrüste, also ich kaufe mir ein zusätzliches Steuergerät für sagen wir Rückfahrkamera, baue es ein und codiere es, ist das dann illegal? Ich codiere ja dazu auch vorhandene Steuergeräte.
das kann doch nciht illegal sein.
oder besseres Beispiel ich rüste mir eine AHK nach. da müssen auch Steuergeräte für umprogrammiert werden, ist das dann illegal?
Ich glaube mittlerweile er kommt wenn er kommt, und wenn er kommt und es fehlt die förderung hat der Händler ein Problem, ich (meine Firma) hat einen Leasingvertrag mit Endsumme!
Versteh ich immer nicht, ja da steht im Leasing vertrag zahle 400€ im Monat, da steht aber auch drin, das man bei Übergabe eine summe x bezahlen muss, meistens um die 1000€.
Daraus berechnet sich die monatliche Zahlung mit. Wenn ich jetzt 10000€ bei Übergäbe zahle wird die monatliche Rate kleiner.
Aufgrund der Förderung war es in der Vergangenheit so, das diese als Einmalzahlung bei Übergabe einberechnet wurde.
Das heisst bei einberechneten 6.000€ Förderung war diese Einmalzahlung für den Leasingnehmer dann ca. 7000€ und der Monatliche rate wird günstiger.
Sollte jetzt die Förderung wegfallen oder ausfallen, bleibt der Preis der Rate gleich, aber auch die Einmalzahlung bleibt gleich, die der Leasingnehmer zu zahlen hat, nur das er nicht das Geld von der Förderung bekommt und die Differenz selbst bezahlt.
Die Wärmepumpe scheint gerade Mangelware zu sein, so dass die Bestellbarkeit wohl eingeschränkt wurde.
ja so ist es immer also als ich damals bestellt habe......
war das und das Mangelware
mittlerweile spiegelt die aktuelle Situation nicht das wieder was damals Mangelware war und wenn man bedenkt das jetzt etwas weggelassen wird was frühestens in 14-16 Monaten zur Auslieferung kommt, erscheint mir etwas am Ziel vorbei.
was jetzt Mangelware ist, ist in 3 Monaten vielleicht das Teil was es im Überfluss gibt.
Alles anzeigenIch hoffe es ist zum Jahresende noch blaue Farbe da?
Morgen machen wir die 440 Tage voll und dürfen ihn abholen.
Ich melde mich ab und werd den Thread auch entabonnieren.
Allen noch Wartenden wünsch ich Geduld und einen baldigen Liefertermin.
Also ohne Foto geht nicht und WICHTIG ob du die seitlichen Sensoren hast und Trained parken. WICHTIG!!!!!