Sorry aber das ist doch eine absolute Gemeinheit von dir hier so Unwahrheiten zu verbreiten. Warum machst du sowas? Auch wenn das Thema hier fehl am Platz ist (nach Meinung einiger) kann man das nicht unkommentiert stehen lassen: Eine Suche nach "Rechtsschutzversicherung" in diesem Forum bringt z.B. nur Ergebnisse, in denen die Versicherung die Deckung problemlos übernommen hat. Natürlich wird er manche Schäden auch einfach nachweisen können, z.B. entfallene BAFA-Differenz, Steuer für den Altwagen usw. Das rechtliche Problem liegt wenn dann nicht beim Thema "Schaden", sondern beim Thema "Verschulden".
Natürlich ist das kein Selbstläufer aber ihm von vornherein jegliche Aussicht auf Erfolg abzusprechen, wo es hier schon genug Beispiele gibt in denen Händler nach dem Anwaltsschreiben plötzlich doch Ersatzmobilität angeboten haben, ist schon dreist. Schon die Inverzugsetzung bewirkt oft Wunder, allein das hat bei mir zu einem kostenlosen Leihwagen geführt, nachdem sich der Händler vorher komplett unnachgiebig gezeigt hat.
Aber erstmal sollte er seinen Händler selbst in Verzug setzen, so wie es sein Vertrag vorsieht. Wenn sich dann nichts tut die Rechtsschutz einschalten.
Ich weiss ja nicht seit wann du hier mit liest und ob du auch alles gelesen hast, aber ich lese hier seit September 21 fleissig mit und da scheinen dir einige Beitrage zu dem Thema zu fehlen.
Dort haben 1 oder 2 User auch berichtet das nach einem Telefonat mit ihrer Rechtsschutz diese keine Aussicht auf Erfolg sehen und nicht mitgehen würden.
Jeder Anwalt den du fragst, solange er gut ist, wird natürlich immer sagen, das du natürlich Recht hast und das eine Eindeutige Rechtslage wäre und man das garnicht verlieren kann und tot sicher ist.
Der weiss nämlich auch, dass er immer gewinnt in Form seiner Rechnung, auch wenn er/du hinterher verloren hast.
Wenn die Rechtsschutz es trägt, wird die auch über die erste Instanz nicht hinaus gehen.
Denn völlig egal wie die Sachlage ist, gilt immer:
Also auf Hoher See und vor Gericht liegst du in Gottes Hand.
Dir muss ein Richtiger Schaden entstanden sein, den du bereit gezahlt hast und du nachwiesen kannst den du nur Aufgrund von der Verzögerung zahlen musstest. Dazu zählt nicht ("wäre" der Wagen schon da dann "würde" ich dieses und jenes.
Es werden vom Gericht nur direkt kosten anerkannt, bsp. ein zusätzliche Werkstattreperatur, die du natürlich auch bezahlt haben musst, die in der Zwischenzeit angefallen ist, also zwischen ULT + Nachfrist + gegebenenfalls zusätzliche Zeit durch "höhere Gewalt" (Dazu kommen wir noch später)
und der tatsächlichen Auslieferung.
Da wirst du schon sehen das bei 1nem Jahr Lieferzeit (ULT) + Nachfrist + höhere Gewalt (jemand schrieb mal das wegen Corona vor Gericht etwa 3 Monate zusätzlich veranschlagt werden könnten, wenn ich das noch richtig im Kopf habe)
Dann Hätten wir da noch den Ukraine Krieg + nochmal 3 Monate.
Wenn wir von einer Lieferzeit von aktuell 16-20 Monaten ausgehen, wirst du sehen, dass der Zeitraum, der vor Gericht dann anrechenbar wird, recht klein wird. Da liegen wir dann bei 1 nem Monat nämlich zwischen 19. und 20 Auslieferung exemplarisch
Und dann gehts los und es wird sich vor Gericht gestritten ob das ULT, da es ja "unverbindlich" ist überhaupt als Lieferdatum betrachtet werden darf, oder nicht doch irgend ein Datum später, oder gar überhaupt. Bis man das Gericht irgendwann mal auf irgend ein Datum eingelassne hat, kommen dann noch die Verzögerungen und Nachfristen dazu und schups liegt der Streitwert womöglich dann ausserhalb dieser Zeit. Ergo Prozess verloren, die kosten trägt der Kläger oder seine Versicherung.
Das erstmal exemplarisch für alle, die vor dem Krieg bestellt haben.
du wirst sehen, das ist nicht all zu leicht und auch wenn man meint man hat recht, oder man hat sogar wirklich recht vor Gericht, heisst das noch lange nicht, dass man dieses auch vor Gericht bekommt in der from die man sich wünscht oder erhofft oder meint zu bekommen.
Da komts auch drauf an wie deine Rechtsschutzversicherung aufgebaut ist, bei mir steht zum Beispiel drin, dass ich nur in einem oder 2 Bereichen 1 Verfahren überhaupt nur anstreben kann und dann der Rechtsschutz für diesen Bereich erloschen ist. (bsp. Erbschaftsrecht)
und in andere Bereichen nur 1 Verfahren pro 5 oder 10 Jahren frei habe.
D.h. im Enddefekt zahlst du vielleicht doch drauf auch wenn die Versicherung es erstmal zahlt und das um vermeintlich eine schnellere Auslieferung zu erziehlen und oder 500€ am ende rauszubekommen wenn überhaupt.
Das wäre mir zu viel Aufwand und zu ungewiss, da ja nicht klar ist wie das Gericht entscheiden wird.
Und einige User hier die mit Anwalt gedroht hatten und dann plötzlich nach ein paar Wochen eine Auslieferung bekommen haben, haben zum teil selbst geschrieben, das sie nicht nachvollziehen können ob es jetzt mit der Drohung zusammenhängt oder sie das Auto eh zu dem Termin bekommen hätten ohne einen Aufstand zu machen.
Also es bleibt schwieriges Thema aber für mich als Resümee, das das Ergebnis in keinen Relationen zum aufwand steht und wenns richtig blöde läuft sogar noch nach hinten losgehen kann und Kosten zusätzlich produziert.