Hallo zusammen,
sorry wenn ich nochmal auf das Thema "Pressemitteilung" und den bekannten hier zitierten Abschnitt zu sprechen kommen, aber hat jemand von Euch diese Formulierung und einen möglichen Anspruch von seinem Anwalt juristisch prüfen lassen und was war das genaue Feedback?
Besteht durch die Formulierung nicht in jedem Fall ein Anspruch des Kunden gegenüber dem Hersteller und/ oder dem Händler, wenn alle beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind?
Falls ja, hat dieser auch ein anwaltliches Schreiben an Skoda Deutschland versenden lassen und mit welchem Ergebnis?
Mir geht nicht in den Kopf rein, wie das Wort "teilnehmende" implizieren sollte, dass wenn sich der betroffen Händler weigert teilzunehmen, die aus meiner Sicht durch die Formulierung garantierte Zahlung komplett wegbrechen sollte. Das hätte man doch explizit formulieren müssen.
Ich als Nicht-Jurist verstehe den Absatz klar als eine Garantie und hatte das auch so zwischen den Jahren an meinen Händler geschrieben:
"...Wie besprochen hat sich meine Darstellung aus der letzten Mail in einer ersten rechtlichen Beratung bestätigt, da die Škoda Auto Deutschland GmbH mit der zitierten Pressemitteilung eine Garantie zur Übernahme des staatlichen Umweltbonus über 3.000€ an alle Kunden mit einer Bestellung eines Enyaqs bis zum 15.12.2023 gegeben hat. Inwieweit der Hersteller, die Händler oder beide Parteien gemeinsam die Prämie übernehmen wird zwar offen gelassen, spielt für den Kunden als externe Partei jedoch keine Rolle. Dieser Sachverhalt ändert sich auch nicht durch das eingefügte Adjektiv „teilnehmende“, da die Gewährung der Garantie in der Formulierung der Pressemitteilung nicht explizit die Teilnahme bestimmter Händler voraussetzt..."
Leider hat mein Händler vor 2 Tagen nun auch geschrieben, dass er nicht teilnehmen "kann" und dadurch kein Cent kompensiert wird.
Jetzt wollte ich vorab nach juristischen Erfahrungen fragen, bevor ich in Erwägung ziehe die "Anwalts-Keule"in Richtung Skoda Deutschland zu schwingen.
Vielen Dank im Voraus!