Für alle zusammen gilt
NY e8*2007/46*0416*.. 70 -77 235/55R19 101 YBJ; 57E ENYAQ 60; ENYAQ 80;
245/50R19 101 YCX; 11A; 245; 26P;
57E
ENYAQ 50; ENYAQ
80X;
ENYAQ RS;
245/55R19 103 YBK; 11A; 245; 26P;
57E
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76A; 77E
YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R19
Hinterachse: 255/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein
Das bedeutet das sie auf dem 80er und 80x Eintragungsfrei sind weil er ja die Kombi 235/255 in den Papieren hat.
Für den 50 und 60er muss man die Mischbereifung eintragen lassen.