Beiträge von Joe

    Abgesehen davon wäre es auch ziemlich doof für eine Spezialsituation (Lehrfahrt) dem verantwortlichen Fahrzeuglenkenden die Möglichkeit zu entziehen, im Falle eines "verspielten" Beifahrers (z.B. neugieriges Kind) dessen Signal zu übersteuern.


    Die Notbremsfunktion bei Auslösung durch den Beifahrer ist ja eigentlich (jedenfalls soweit mir bekannt) vorgesehen für den Fall, dass z.B. der Fahrer ohnmächtig wird.

    Da kann man sicher drüber streiten, was jetzt besser ist.
    Der Schweizer Gesetztgeber ist jedenfalls sehr klar, wie es bei Lehrfahrten zu funktionieren hat.

    EDIT: Da die Taste dauernd gezogen werden muss, kann man den "verspielten" Beifahrer eigentlich ausschliessen - der wird so erschrecken, dass er wieder los lässt.

    Wie Tim schon schrieb: Ja, dass geht in der Schweiz!

    Aktuell ist die Anforderung an den Beifahrer ein Alter von 23 Jahren und mind. 3 Jahre mit Führerschein.

    Aber das Auto muss es zulassen, dass er das Auto zum stehen bekommt- auch wenn der Fahrschüler weiter “Gas” gibt.


    Daher die Frage!

    Hallo zusammen

    Im "Sichtungspost" wurde berichtet, dass der Enyaq als Fahrschulauto gesehen wurde.
    Dabei ging mir die Frage durch den Kopf, ob ein "normaler" Enyaq (also ohne Fahrlehrer-Pedalerie) auch für Fahrstunden von Privat geeignet ist.


    Hintergrund ist, dass es mein aktueller Touran eben nicht ist.
    Auch der Touran hat ja keine mechanische Handbremse mehr - der Knopf der elektrischen Feststellbremse ist sogar auf der richtigen Seite (nämlich auf der Mittelkonsole) montiert.
    Leider ist es beim Touran so, dass die Betätigung dieses Schalters durch weiteres Betätigen des Gaspedals übersteuert werden kann. Sprich er bremst nur kurz und fährt dann weiter. Dies selbst bei konstanter Betätigung des Bremsschalters.
    Sprich bei Lehrfahrten kann der Beifahrer das Fahrzeug nicht sicher zum Stehen bringen und damit ist es nicht zugelassen.

    Beim Touran übersteuert also das Gaspedal die elektrische Handbremse; bei anderen Fahrzeugen scheint es aber so zu sein, dass die elektrische Handbremse das Gaspedal übersteuert, sprich: die halten an, obwohl noch Gas gegeben wird.

    Weiss jemand, wie dies beim Enyaq ist?
    Das ist leider bei meiner Probefahrt vor einem Monat vergessen gegegangen zu testen.



    Danke Euch im Voraus
    Joe

    Ich habe noch nicht bestellt, aber ich komme lande bei meinen Überlegungen halt immer wieder beim Enyaq.


    Unsere Ausgangslage:
    5-köpfige Familie
    nur ein Auto
    Muss auch für geschäftliche Fahrten geeignet sein, entsprechend vernünftige Reichweite haben.

    PV-Anlage auf dem Dach - wir werden den allergrössten Anteil zuhause laden können.

    Habe mir alles angesehen, was auf dem Markt verfügbar ist bzw. bin ich immer noch damit beschäftigt.
    Der grosse Kofferraum des Enyaq ist bei einer 5-köpfigen Familie ein Argument für sich.
    800V Technologie wäre cool, aber die Reichweite der Koreaner überzeugt nicht - mit mehr Reichweite kann ich aber zuhause laden und da macht die 800V machen keinen Unterschied. Auch haben sie teils deutlich weniger Platz.
    Tesla wäre platzmässig am ehesten konkurrenzfähig. Bei allem Respekt für Tesla und ihre Pionierleistungen spricht mich das Innenraum- und Bedienkonzept von Tesla so überhaupt gar nicht an. Und nur wegen dem Supercharger kaufe ich keinen Tesla.
    Die grossen Busse (zB. EQV und Zafira) hätten zwar Platz, sind aber insbesondere meiner Frau zu gross und fallen auch Reichweitenmässig durch.
    Alles andere in der Grösse des Enyaq (oder etwas grösser) ist dann auch preislich teurer - da fällt auch der ID.4 rein, der würde mir irgendwie auch noch gefallen - wobei auch da mich die Bedienung über nur touchflächen etwas nerven würde. Und generell ist der Innenraum des Enyaq hochwertiger.

    Wäre der Enyaq mein Traumaute? Nein!
    Wenn ich das Wallbox-Problem gelöst habe (eigene PV auf Dach, aber Einstellhalle in Eigentümer-Gemeinschaft) wird es vermutlich trotzdem ein Enyaq werden. Denn ich halte ihn für einen richtig guten Kompromiss aller meiner Anforderungen.

    Zumindest in der Schweiz ist auch das öffentliche Warnen verboten.
    Artikel 98a Absatz 3 des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes: «Mit Busse wird bestraft, wer öffentlich vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr warnt».


    Die aktuelle Rechtssprechung sieht so aus, dass darunter auch sozialle Medien wie Facebook, Twitter und co. fallen!
    Und eigentlich auch das Blinken mit der Lichthube, wenn man den entgegenkommenden Verkehr warnen will.