Beiträge von Henning

    Ich würde da nicht so viel Gedanken reinstecken. Es kommt immer auf die Strecke an, die man vor sich hat. Die zurück gewonnene Energie wird es sicher im Board Computer anzeigen. Das man damit 40km an potentieller zusätzlichen Reichweite gewinnt ist sicher nur in ausgewählten Szenarien rechnerisch denkbar. Besser man bemüht einen Routenplaner (ABRP) für seine Planung. Ich würde mich freuen, wenn die Algorithmen des MEB aus dem VW Konzern auch die potentielle Energie der Höhenlage mit berücksichtigen.

    Leider konnte ich es mit unserem e-Golf in der holsteinischen Schweiz nicht testen. Möglicherweise kann das Navi das auch schon. Wer weis?

    Ich denke es ist klar, dass jedwede kommerziellen Nutzungszwecke ausgeschlossen sind. Das schließ auch Dienstanbieter aus, die durch die Vermittlung profitieren.

    Wenn ich nun meine Oma nach Hause fahren möchte, sollte ich dann besser zuvor eine andere, nicht KFW440 geförderte, Wallboxn nutzen?

    "ein reines Batterieelektrofahrzeug: ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb,

    a)

    dessen Energiewandler ausschließlich elektrische Maschinen sind und

    b)

    dessen Energiespeicher zumindest von außerhalb des Fahrzeuges wieder aufladbar sind,

    3.

    ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug: ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb, der über mindestens zwei verschiedene Arten von

    a)

    Energiewandlern, davon mindestens ein Energiewandler als elektrische Antriebsmaschine, und

    b)

    Energiespeichern, davon mindestens einer von einer außerhalb des Fahrzeuges befindlichen Energiequelle elektrisch wieder aufladbar,

    verfügt," EMoG

    Und warum sollten das Aufladen des Autos meiner Tochter oder eines Freundes nicht zu meinem nicht kommerziellen Nutzen sein? Schließlich muss ich diese Personen dann nicht fahren und kann meine Zeit besser für mich "selber nutzen".

    Tolle Geschichte - da hat die Förderung ja einen vollen Erfolg gehabt.


    Ansonsten in der Mehrzahl wie ich es mir gedacht habe. Schade, dass man nicht eine breitere Nutzung der Wallboxen fördert, sondern dies sogar verhindert.


    Man bekommt die Förderung ohne "eigenes" E-Auto und darf dann 1 Jahr niemanden laden lassen.

    bei KfW 440 heißt es,

    "

    • Für den Kauf und die Installation von Lade­stationen an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden
    • Für Eigentümer und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, für Mieter und Vermieter
    • Nicht antrags­berechtigt sind beispiels­weise Unter­nehmen, die Lade­stationen für eine gewerb­liche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kunden­park­plätze, zum Laden des Dienst­fahr­zeuges).

    Und weiter...

    • Für Eigentümer und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, für Mieter und Vermieter
    • ..."

    Ein gewerblicher nutzen ist ausgeschlossen. Nicht das man elektrische Energie verschenkt.