Glaubt man nicht, ist aber so
Die Magie der Mathematik ?
Glaubt man nicht, ist aber so
Die Magie der Mathematik ?
Ich würde da nicht so viel Gedanken reinstecken. Es kommt immer auf die Strecke an, die man vor sich hat. Die zurück gewonnene Energie wird es sicher im Board Computer anzeigen. Das man damit 40km an potentieller zusätzlichen Reichweite gewinnt ist sicher nur in ausgewählten Szenarien rechnerisch denkbar. Besser man bemüht einen Routenplaner (ABRP) für seine Planung. Ich würde mich freuen, wenn die Algorithmen des MEB aus dem VW Konzern auch die potentielle Energie der Höhenlage mit berücksichtigen.
Leider konnte ich es mit unserem e-Golf in der holsteinischen Schweiz nicht testen. Möglicherweise kann das Navi das auch schon. Wer weis?
Da liegt ja der Trick. Die prognostizierte Reichweite basiert auf dem zuvor ermittelten durchschnittlichen Verbrauch. Die WLTP Werte sind dem Board Computer egal. Auch wenn der Akku nur SoC 70% hat, sind 500km möglich.
Bei Verbrennern funktioniert es nicht, da sie ja auch bergab einen Verbrauch haben (z.B. 1 L/h).
Das es am Ende der Reise in etwa die WLTP Reichweite war, kann daran liegen, dass der Verbrauch bergab sehr klein bis negativ war. Würde man weiter 500 km bergab fahren, würde die Hochrechnung war werden.
Ein netter Effekt für ein Werbevideo.
Volvo findet ein Ende
Der O-Ton gilt bestimmt auch für Poolbauer
Woher weiß Du von unserem neuen Pool?
Ich denke es ist klar, dass jedwede kommerziellen Nutzungszwecke ausgeschlossen sind. Das schließ auch Dienstanbieter aus, die durch die Vermittlung profitieren.
Wenn ich nun meine Oma nach Hause fahren möchte, sollte ich dann besser zuvor eine andere, nicht KFW440 geförderte, Wallboxn nutzen?
"ein reines Batterieelektrofahrzeug: ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb,
a)
dessen Energiewandler ausschließlich elektrische Maschinen sind und
b)
dessen Energiespeicher zumindest von außerhalb des Fahrzeuges wieder aufladbar sind,
3.
ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug: ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb, der über mindestens zwei verschiedene Arten von
a)
Energiewandlern, davon mindestens ein Energiewandler als elektrische Antriebsmaschine, und
b)
Energiespeichern, davon mindestens einer von einer außerhalb des Fahrzeuges befindlichen Energiequelle elektrisch wieder aufladbar,
verfügt," EMoG
Und warum sollten das Aufladen des Autos meiner Tochter oder eines Freundes nicht zu meinem nicht kommerziellen Nutzen sein? Schließlich muss ich diese Personen dann nicht fahren und kann meine Zeit besser für mich "selber nutzen".
Tolle Geschichte - da hat die Förderung ja einen vollen Erfolg gehabt.
Ansonsten in der Mehrzahl wie ich es mir gedacht habe. Schade, dass man nicht eine breitere Nutzung der Wallboxen fördert, sondern dies sogar verhindert.
Man bekommt die Förderung ohne "eigenes" E-Auto und darf dann 1 Jahr niemanden laden lassen.
bei KfW 440 heißt es,
"
Und weiter...
Ein gewerblicher nutzen ist ausgeschlossen. Nicht das man elektrische Energie verschenkt.
Bei mir kannst Du im Zweifelsfall an der 22kW anstecken. ?