Es gab doch vor kurzem ein interessantes Urteil vom BGH zu dem "Werkstattrisiko"
https://www.adac.de/news/recht-werkstattrisiko-kaskoversicherung/
Kurz gesagt liegt es in der Verantwortung des Versicherten sich darum zu kümmern, dass die Werkstattrechnung nicht überhöht ist. Versicherungen können Mehrkosten ablehnen. Gerade bei einfachen Fällen wie eine Windschutzscheibe müssten ja genug Vergleichswerte vorhanden sein.
Ob das oft passiert weiß ich nicht. Meist ist es für die Versicherungen vermutlich einfacher und kostengünstiger zu zahlen.
Entsprechend sollte man bei einem Kaskoschaden einen Kostenvoranschlag machen lassen, dann die Kostenübernahme prüfen und erst danach beauftragen. Nervig aber nur so wäre man sicher.
Das gilt alles nur sofern es ein Kaskoschaden ist und die Versicherung keine Werkstatt selber vorschlägt.