73,80 €
Natürlich, du hast vollkommen Recht. ich habe meine Ersparnis zum bisherigen Auto im Tran einfach durch zwei geteilt. Das ist Quatsch.
73,80 €
Natürlich, du hast vollkommen Recht. ich habe meine Ersparnis zum bisherigen Auto im Tran einfach durch zwei geteilt. Das ist Quatsch.
Im Prinzip können wir das Thema auch dann auch abhaken, da wir bis zur ersten LSt Außenprüfung nicht wissen werden, was das Finanzamt da nun genau macht.
Ich warte bis mein Arbeitgeber die Leasingunterlagen mit dem BLP hat und dann wird das an den Steuerberater weitergereicht und der wird das dann korrekt mit 0.25 % oder 0.5 % in meinem Lohnzettel berücksichtigen. Und wenn nach ein paar Jahren das Finanzamt bei der Prüfung feststellt, dass ich zu wenig Steuern gezahlt habe, dann ist das Pech. Aber der Steuerberater hat dann auch ein Problem, weil einen Kunden weniger, der die Löhne bei ihm machen lässt. Ich muss halt Steuern nachzahlen. Besser so herum, als von vorneherein auf 150 € im Monat zu verzichten ohne Aussicht, die "nachfordern" zu können.
Ich verstehe eure theoretischen Sorgen nicht so ganz.
Eben. Das ist rein theortisch. Darauf will ja hinaus. Ich hatte nun zwei meiner Steuerberaterkunden und einen erfahrenen Steuerfachangestellten an der Leitung.
Alle kennen diese Problematik nur aus der Theorie. In der Realität ist es genauso wie Du schreibst. Bestätigung der z.B. Leasing wurde bisher ausnahmslos akzeptiert.
Den gibt der Leasinggeber raus.
Oder der Verkäufer bei Kauf.
Klar, aber die werden den Preis bei Bestellung eingeben. So haben wir es hier oft schon gelesen. Die Frage ist nun ja nur, was das Finanzamt damit macht.
Entweder wird das akzeptiert oder nicht. Die Frage ist ja nur: was macht das Amt, wenn die es nicht akzeptieren. Und da hat noch keiner eine sinnvolle Aussage getroffen.
Auch wenn es vollkommen korrekt ist, so wird es jedoch an der Umsetzbarkeit scheitern.
Wie will das Finanzamt denn den BLP zum Zeitpunkt der Zulassung feststellen?
Das Fahrzeug kann doch gar nicht mehr (nicht mal annähernd) so bestellt werden wie vor einem Jahr.
Selbst wenn der Prüfer richtig Ehrgeiz entwickelt und den Wagen versucht im Konfigurator nachzubauen. Er wird in den seltensten Fällen ein passendes Auto zusammenstellen können.
Dann kann er noch bei einem Skoda Händler ein Angebot anfordern. Auch da wird in den meisten Fällen kein passendes Auto bei rauskommen.
Also, was soll er denn machen? Schätzen? Einfach mal pauschal die Inflationsrate einkalkulieren? Bitte, ich möchte das wirklich wissen.
Das Gesetz ist absolut eindeutig und ihr habt alle vollkommen Recht. Aber wie zur Hölle soll der Prüfer das noch nachvollziehen?
Da habe ich bisher keine Idee gelesen, wie das Finanzamt das anstellen möchte. Wenn hier jemand plausibel darlegen kann, wie das funktionieren soll und vielleicht sogar schon mal etwas ähnliches erlebt, bin ich der erste der sagt: "Alles klar. Leuchtet ein. Danke." Aber bisher lese ich immer nur: Ja, aber im Gesetz steht....
Das ist schön und gut, aber wie soll das Gesetz denn in dem konkreten Fall angewendet werden?
Und dann wird es wie immer im Leben laufen, wenn Menschen arbeiten. Weg des geringsten Widerstands
Der Prüfer wird sich wohl oder übel mit dem Preis im Kaufvertrag oder der Leasinggesellschaft zufrieden geben müssen.
Aber ich habe eh gerade ein wenig Zeit und werde mal ein paar befreundete Steuerberater dazu befragen.
Dank meines Berufes kenne ich da genügend, um genügend "Meinungen" zu bekommen.
Ich glaube, dass wenn man seine Konfiguration im Tool zu genau eingibt, gibt es irgendwann keine Referenzbestellungen mehr, um das zu vergleichen. Dann will wohl eine Funktion durch Null teilen (also keiner hat das Auto genau so bestellt) und dann gibt's den Fehler.
Aber ich habe auch damals in der Berufsschule nicht aufgepasst im Programmieren und bei den Datenbanken. Also warten wir mal auf den Meister der Datenanalyse.... Selenium