Beiträge von Bo-aus-LA

    Wenn man innerhalb einer P-Zone mit dem Zusatz „mit Parkschein“ steht und innerhalb derer, dann zwei Plätze mit „E-Auto während des Ladevorgang, Zeitraum, Parkscheibe“ausgeschildert sind, was gilt dann?

    Danke für den Hinweis mit der ADAC-Seite. Demnach gilt schon das, was bei den Ladeparkplätzen direkt steht. Wenn dort das blaue "P" steht ist das die Erlaubnis zm Parken + den Einschränkungen, die dort direkt darunter aufgeführt sind - ... nur E.., nur während des Ladens, max x Stunden ... etc.

    Wenn sonst ein Parkschein gefordert ist und es dort nicht extra genannt wurde, dürfte das nicht gelten.

    Anders natürlich bei privaten Betreibern ... die können da alles in ihre AGBs reinschreiben.


    Und ja - auch ich "gönne" den Betreibern die Einnahmen. Aber ich gehe davon aus, dass diese Plätze gefördert sind und das Laden ist auch nicht für umme.

    Hallo,

    Ich bin neu hier und sich insgesamt neu beim Elektro-Fahren.

    Bestimmt ist das schon einmal diskutiert worden konnte aber nichts finden - daher verzeiht, wenn die Frage doch zu trivial ist.

    Bei fast allen öffentlichen Parkplätzen mit Ladesäulen stehen die Schilder mit "...Parken mit Parkschein..." und bei den Ladesäulen selbst "Parken während des Ladevorgangs" - teils noch mit einer zusätzlichen max. Ladezeit.

    Ich stelle mir dann immer die Frage, ob ich dann beim Laden noch zusätzlich einen Parkschein brauche.

    Wie sind da eure Erfahrungen?