Wenn man innerhalb einer P-Zone mit dem Zusatz „mit Parkschein“ steht und innerhalb derer, dann zwei Plätze mit „E-Auto während des Ladevorgang, Zeitraum, Parkscheibe“ausgeschildert sind, was gilt dann?
Danke für den Hinweis mit der ADAC-Seite. Demnach gilt schon das, was bei den Ladeparkplätzen direkt steht. Wenn dort das blaue "P" steht ist das die Erlaubnis zm Parken + den Einschränkungen, die dort direkt darunter aufgeführt sind - ... nur E.., nur während des Ladens, max x Stunden ... etc.
Wenn sonst ein Parkschein gefordert ist und es dort nicht extra genannt wurde, dürfte das nicht gelten.
Anders natürlich bei privaten Betreibern ... die können da alles in ihre AGBs reinschreiben.
Und ja - auch ich "gönne" den Betreibern die Einnahmen. Aber ich gehe davon aus, dass diese Plätze gefördert sind und das Laden ist auch nicht für umme.