Ich denk mal als Unwissender der Quotenregelung laut nach und reime wir was zusammen:
Die Händler bekommen für Ihre Quartalsquoten seitens Skoda Kommissionsnummer zugewiesen, sagen wir mal für ein Jahr im voraus für 5 Enyaq-Bestellungen pro Quartal (um eine beliebige Zahl zu nennen).
Es geht im Autohaus nun eine Bestellung für einen Enyaq im Jänner ein. Das Autohaus gibt eine AB raus mit einer ihr von Skoda zugewiesenen Kommissionsnummer. Da jedoch zuvor schon 8 Enyaq Bestellungen eingegangen sind, bekommt diese nun die Kommissionsnummer 9, die im Jänner zwar schon vorliegt, aber erst für Q2 eingelöst werden kann, da ja 1-5 aus Q1 schon aufgebraucht sind.
Somit hat das Autohaus Recht, dass es den Auftrag mit einer Skoda-Kommissionsnummer im Jänner bestätigt hat. Für Skoda wird diese an das Autohaus übermittelte Kommissionsnummer aber bis zur Registierung im zugewiesenen Q2 nur ein Platzhalter sein und wohl erst auch dann offiziell in Q2 in Ihren Auftragsbüchern aufscheinen. Sonst wäre wohl das Chaos noch größer, immerhin kann es ja auch sein, dass einige dem Autohaus zugewiesenen Kommissionsnummer verfallen und weil sie seitens des Autohauses nicht in Anspruch genommen werden (sollte es mal Ladenhüter geben) oder vllt. sogar bei einer Bestellung im April noch Q1-Kommissionsnummern verfügbar sind, würde die teils kurzen Lieferzeiten einiger Enyaqs erklären. Der Mai in diesem Fall hier wird möglicherweise der Notwendigkeit für die interne Bearbeitung bei Skoda oder der Weiterleitung (z.B. Urlaub des Sachbearbeiters) vom Autohaus aus an Skoda geschuldet sein.
Was meint ihr, wäre das ein mögliche Erklärung?