Alles anzeigenmausschubser Das ist ja ärgerlich...
Wo liegt deren Betrachtungsweise mit einmal „Profiltiefe zu gering“ (Mangel) und „in Kürze verschlissen“ (Hinweis)?
Und was haben sie da gemacht:
Die Abgasuntersuchung wurde von der anerkannten Werkstatt mit der Kontroll-Nr.
1
, am 09.05.2025 durchgeführt
und wird Ihnen gesondert berechnet
also lt. Werkstatt hat der TÜV innen, mitte und außen die Profiltiefe ermittelt und innen war dann wohl hinten unter Grenzwert und vorne knapp dran. Das mit der AU hab ich dann auch erst daheim gesehn, schätze mal das dies wieder mal so ne Softwaresache ist und das immer mit rauskommt.
Garantie nicht, aber gesetzliche (!) Gewährleistung. Und zwar zwei Jahre! Den hätte ich frischgemacht...
Ich hab ja meine gegenteilige Ansicht geäußert....natürlich kann ich jetzt zum Anwalt.....aber die 150€ SB bei der Rechtschutz ist mehr als die Werkstattkosten. Kommt aber alles mit auf den Haufen "Ich benötige in einem Jahr ein neues Auto...."
Viel mehr ärgert mich der TÜV, die hätten doch die Winterreifen kurz wieder draufschrauben können und das Thema wäre erstmal durch gewesen.