, muss zur Wahrung der Ansprüche der Service/Inspektion bei Skoda gemacht werden ?
Davon gehe ich mal aus, ein Zitat aus den Garantiebedingungen deutet darauf hin:
"Weitere Voraussetzung für eine Leistung aus dieser Garantie ist, dass alle Serviceintervallarbeiten nach den Vorgaben des Garantiegebers durchgeführt und in den offiziellen Dokumenten des Garantiegebers eingetragen wurden. Andernfalls wird der Garantiegeber von seinen Verpflichtungen aus dieser Garantie befreit. Letzteres gilt nur dann nicht, wenn der Garantienehmer nachweist, dass eine Nichtbeachtung dieser Vorgaben den Garantiefall nicht verursacht hat. "
Weiterhin steht dort geschrieben:
"Liegt ein übermäßiger Verlust des Netto-Batterieenergieinhalts nach vorgenanntem Absatz vor, wird dieser für den Kunden dergestalt kostenfrei, ggf. auch durch aufbereitete HV- Batteriekomponenten, beseitigt, dass mindestens der folgende Netto-Batterieenergieinhalt wieder erreicht wird:
• bis maximal 60’000 km Fahrleistung des Fahrzeuges bzw. 3 Jahre nach der erstmaligen Auslieferung, je nachdem, welches der beiden Ereignisse zuerst eintritt: 78 % des Ausgangswertes;
• bis maximal 100’000 km Fahrleistung des Fahrzeuges bzw. 5 Jahre nach der erstmaligen Auslieferung, je nachdem, welches der beiden Ereignisse zuerst eintritt: 74 % des Ausgangswertes;
• bis maximal 160’000 km Fahrleistung des Fahrzeuges bzw. 8 Jahre nach der erstmaligen Auslieferung, je nachdem, welches der beiden Ereignisse zuerst eintritt: 70 % des Ausgangswertes.
Beispiel: Beträgt der Netto-Batterieenergieinhalt bei einem Fahrzeugalter von vier Jahren und einer Laufleistung von 90’000 km noch 69 %, dann muss im Rahmen der Mangelbeseitigung ein Netto- Batterieenergieinhalt von mindestens 74 % erreicht werden. "
Joa, wenn man das so liest, dann ist die Batteriegarantie ja gar nicht mal soooo gut...