Bidirektionales Laden - Lademanagement

  • Das sehe ich ähnlich,

    Aus Kostengründen wird man bei der Ladeeinrichtung sicherlich einen ungesteuerten Gleichrichter verwenden, der dann aber nicht die Wandlung DC-AC realisieren kann. Dazu bräuchte man einen gesteuerten Wechselrichter/Gleichrichter. Wenn man nun die 11kW Lade-Hardware nicht unnötig teurer machen will , wird man wohl einen kleinen zusätzlichen Wechselrichter für die Wandlung DC-> AC verwenden müssen. (alles nur gefährliches Halbwissen)


    Naja... so muss ich mich wohl noch weiterhin in Geduld üben und hoffen, dass mein Passat keine weiteren Defekte bekommt:rolleyes:

  • Ich würde mir da zunächst wenig Hoffnung machen. Es gibt andere Baustellen die mehr Kunden betreffen.

    Alles elektrisch:

    ENYAQ iV 80 (Blue Goose) seit 31.05.2021: Race Blue, Lounge, Hamar Black 8,0x19", Transport, alle Plus-Pakete bis auf Parken, Family, Drive Sport sowie Licht & Sicht (die nur Basic), WP, 125 kW, SW3.0, P-Leasing 48 Monate
    e-Golf von 2018 bis 2021
    8,7 kWp PV-Anlage mit sonnenSpeicher 10 kWh, sonnenFlat, Webasto Wallbox Pure bis 22 kW

  • Ich würde mir da zunächst wenig Hoffnung machen. Es gibt andere Baustellen die mehr Kunden betreffen.

    Nicht unbedingt! Ich kenne viele die sich gerade deswegen ein E-Auto anschaffen wollen um den doppelten Vorteil zu haben. Ich selbst werde auch von vielen gefragt ob der Enyaq das kann. Der Bedarf ist auf jeden Fall da!

  • Technisch ist das aus meiner SIcht gar nicht kompliziert. Die Wallbox und das Fahrzeug benötigen entsprechende Ladegeräte. Komplexer, denke ich, sind die Rahmenbedingungen:


    • Finanzamt: kostenloses Laden auf Arbeit - entladen zuhause?? (geldwerter Vorteil)
    • Netzbetreiber: kann das Fahrzeug wie ein normaler Speicher behandelt werden? Gibt es dafür schon die notwendigen Regularien und TAB (technischen Anschlussbedingungen Niederspannung)
    • Netzbetreiber: Wenn das Fahrzeug netzparallel angeschlossen ist (also nicht geinselt) muss es intelligent vom Netzbetreiber steuerbar sein (analog zur WP oder Wallbox, nur, dass das Fahrzeug auch speisen kann). Ohne diese Möglichkeit wird sich kein Netzbetreiber darauf einlassen, da ein Fahrzeug als Speicher für die Netzstabilität zukünftig wichtig wird. Dazu muss es dann Verrechnungsmodelle geben (Akku des EV stützt Netz z.B. zur "Dunkelflaute" = höhere Vergütung für den Besitzer/Anschlussnehmer vs. AKKU des EV stützt Netz indem er Energie aus dem Netz bezieht - Überschuss an PV- und Windenergie).
    • ...

    Es gibt sicher noch mehrere Punkte...aber die Technik ist aus meiner Sicht, wie immer übrigens, relativ leicht lösbar.

    ENYAQ iV 80 in Moon-weiß perleffekt | 125 kW | WP | 19“ Regulus AERO | Loft | AHK | PanoramaSchiebeDach | alle Airbags | Convenience BASIC | Fahrassistenz BASIC | Infotainment BASIC | Klimatisierung PLUS | Licht&Sicht BASIC | Family Plus | bestellt am: 14.10.2020 | Auslieferung am 25.06.2021 | go-echarger

  • Technisch ist das aus meiner SIcht gar nicht kompliziert. Die Wallbox und das Fahrzeug benötigen entsprechende Ladegeräte. Komplexer, denke ich, sind die Rahmenbedingungen:


    • Finanzamt: kostenloses Laden auf Arbeit - entladen zuhause?? (geldwerter Vorteil)
    • Netzbetreiber: kann das Fahrzeug wie ein normaler Speicher behandelt werden? Gibt es dafür schon die notwendigen Regularien und TAB (technischen Anschlussbedingungen Niederspannung)
    • Netzbetreiber: Wenn das Fahrzeug netzparallel angeschlossen ist (also nicht geinselt) muss es intelligent vom Netzbetreiber steuerbar sein (analog zur WP oder Wallbox, nur, dass das Fahrzeug auch speisen kann). Ohne diese Möglichkeit wird sich kein Netzbetreiber darauf einlassen, da ein Fahrzeug als Speicher für die Netzstabilität zukünftig wichtig wird. Dazu muss es dann Verrechnungsmodelle geben (Akku des EV stützt Netz z.B. zur "Dunkelflaute" = höhere Vergütung für den Besitzer/Anschlussnehmer vs. AKKU des EV stützt Netz indem er Energie aus dem Netz bezieht - Überschuss an PV- und Windenergie).
    • ...

    Es gibt sicher noch mehrere Punkte...aber die Technik ist aus meiner Sicht, wie immer übrigens, relativ leicht lösbar.

    Der Punkt 1 wird wohl eine Grauzone sein. Theoretisch muss das ja als Geldwerter Vorteil versteuert werden. Aber: wenn es ein Firmenwagen ist, dann zahlt ja der AG sowieso die Lade / Tankkosten. Die Frage kommt ja nur bei einem Privatwagen auf.

    Alles andere ist ja geklärt. Für die Eigennutzung darf ein BEV als Speicher verwendet werden. Da gibt es keinen Unterschied zwischen einem stationären und fahrbaren Speicher. Anders sieht es bei Punkt 3 aus: Hier muss der Netzbetreiber einer Energieerzeugungs- bzw. Einspeiselizenz haben. Anbieter, die reine Versorger für die Endkunden sind, dürften aktuell nicht einspeisen. Irgendwann werden wohl die Stromspeicher wie PV-Anlagen behandelt werden. Dann hat sich das Thema erledigt.

  • Netzbetreiber: Wenn das Fahrzeug netzparallel angeschlossen ist (also nicht geinselt) muss es intelligent vom Netzbetreiber steuerbar sein (analog zur WP oder Wallbox, nur, dass das Fahrzeug auch speisen kann). Ohne diese Möglichkeit wird sich kein Netzbetreiber darauf einlassen, da ein Fahrzeug als Speicher für die Netzstabilität zukünftig wichtig wird. Dazu muss es dann Verrechnungsmodelle geben (Akku des EV stützt Netz z.B. zur "Dunkelflaute" = höhere Vergütung für den Besitzer/Anschlussnehmer vs. AKKU des EV stützt Netz indem er Energie aus dem Netz bezieht - Überschuss an PV- und Windenergie).

    Das muss man differenziert betrachten.

    Die meisten PV - Speicher, die aktuell auf dem Markt sind , erlauben doch auch keine Kommunikation mit dem Netzbetreiber, oder? Die Messen doch nur den Strom in allen drei Phasen und versuchen den Strom dann bestmöglich (entsprechend Leistung und vorhandener Energie) auf Null zu halten, um so den Eigenverbrauch hoch zu halten?


    Dazu kommt dann das vorhalten von Regelleistung für netzkritische Situationen, wie es z.B. bei Sonnen gemacht wird (ich glaube da bekommt man Jährlich 150€ o.Ä. für den Service.

  • Der Punkt 1 wird wohl eine Grauzone sein. Theoretisch muss das ja als Geldwerter Vorteil versteuert werden. Aber: wenn es ein Firmenwagen ist, dann zahlt ja der AG sowieso die Lade / Tankkosten. Die Frage kommt ja nur bei einem Privatwagen auf.

    Alles andere ist ja geklärt. Für die Eigennutzung darf ein BEV als Speicher verwendet werden. Da gibt es keinen Unterschied zwischen einem stationären und fahrbaren Speicher. Anders sieht es bei Punkt 3 aus: Hier muss der Netzbetreiber einer Energieerzeugungs- bzw. Einspeiselizenz haben. Anbieter, die reine Versorger für die Endkunden sind, dürften aktuell nicht einspeisen. Irgendwann werden wohl die Stromspeicher wie PV-Anlagen behandelt werden. Dann hat sich das Thema erledigt.

    Zu Punkt 1 und 2 gebe ich Dir recht.


    Ein Speicher, der Energie bezieht und sich in diesem Moment netzdienlich verhält, sollte ebenfalls vergütungstechnisch bevorzugt werden - also einen besseren temporären Tarif haben...aber vielleicht wird dies alles erst regulatorisch nachgeschoben und die Fahrzeuge sind vorerst einfach nur Speicher!! Die Kapazität ist allerdings verglichen mit einem stationären Speicher grandios!!

    ENYAQ iV 80 in Moon-weiß perleffekt | 125 kW | WP | 19“ Regulus AERO | Loft | AHK | PanoramaSchiebeDach | alle Airbags | Convenience BASIC | Fahrassistenz BASIC | Infotainment BASIC | Klimatisierung PLUS | Licht&Sicht BASIC | Family Plus | bestellt am: 14.10.2020 | Auslieferung am 25.06.2021 | go-echarger

  • Das muss man differenziert betrachten.

    Die meisten PV - Speicher, die aktuell auf dem Markt sind , erlauben doch auch keine Kommunikation mit dem Netzbetreiber, oder? Die Messen doch nur den Strom in allen drei Phasen und versuchen den Strom dann bestmöglich (entsprechend Leistung und vorhandener Energie) auf Null zu halten, um so den Eigenverbrauch hoch zu halten?


    Dazu kommt dann das vorhalten von Regelleistung für netzkritische Situationen, wie es z.B. bei Sonnen gemacht wird (ich glaube da bekommt man Jährlich 150€ o.Ä. für den Service.

    Macht das der Speicher schon? Sich netzdienlich verhalten bei Frequenzeinbruch? Würde mich mal interessieren....! Große Batteriespeicher (Nennleistung von 20MW oder mehr) verdienen nämlich so ihr Geld....

    ENYAQ iV 80 in Moon-weiß perleffekt | 125 kW | WP | 19“ Regulus AERO | Loft | AHK | PanoramaSchiebeDach | alle Airbags | Convenience BASIC | Fahrassistenz BASIC | Infotainment BASIC | Klimatisierung PLUS | Licht&Sicht BASIC | Family Plus | bestellt am: 14.10.2020 | Auslieferung am 25.06.2021 | go-echarger

  • Ein Speicher, der Energie bezieht und sich in diesem Moment netzdienlich verhält, sollte ebenfalls vergütungstechnisch bevorzugt werden - also einen besseren temporären Tarif haben...aber vielleicht wird dies alles erst regulatorisch nachgeschoben und die Fahrzeuge sind vorerst einfach nur Speicher!! Die Kapazität ist allerdings verglichen mit einem stationären Speicher grandios!!

    Prinzipiell decken die Awattar-Tarife ja dieses Problem ab.


    ist viel Strom vorhanden, kann man günstig Laden. Es fehlt nur die Vergütung "Wenig Strom im Netz, Akku speist ein um Netz zu stützen".

    Ich persönlich will den Akku vorerst nur zur Eigenbedarfsdeckung nutzen, da würden schon 1-2kWH / Tag reichen (ohne Wärmepumpe)


    Mich wundert zudem, dass die ganzen Wallboxen nicht als Phasenschieber genutzt werden, aber das ist nochmal ein ganz anderes Thema.


    Zitat

    Macht das der Speicher schon? Sich netzdienlich verhalten bei Frequenzeinbruch? Würde mich mal interessieren....! Große Batteriespeicher (Nennleistung von 20MW oder mehr) verdienen nämlich so ihr Geld....


    Der Sonnen-Vertriebler hatte es mir anno Dazumal so angepriesen. Vielleicht kann @Flitzstifte etwas dazu sagen.

  • Dazu kommt dann das vorhalten von Regelleistung für netzkritische Situationen, wie es z.B. bei Sonnen gemacht wird (ich glaube da bekommt man Jährlich 150€ o.Ä. für den Service.

    Ich habe ja Sonnen! als Stromanbieter und den Speicher von denen. Daher musste ich mich da mit der Technik und auch mit dem Finanzamt auseinandersetzen. Ich bekomme für einen festen monatlichen Betrag von 27 EUR dann 8.000 kWH/Jahr ohne weitere Kosten. Alles was darüber ist, kostet dann nach KWH (aktuell 23 Cent) TESLA bietet das aktuell in England auch so an, wird wohl auch bald hierher kommen. Und die machen das genau so, Überangebot => rein in den Speicher, Spitzenlast >= da dürfen sie entnehmen. Der Speicher wird von denen gesteuert. Funzt super.

Liebe/r Besucher/in des Enyaq-Forum. Wir würden uns freuen, wenn du etwas zum obigen Thema beitragen möchtest.

Hier klicken, um ein kostenloses Benutzerkonto im Enyaq Forum anlegen

Bereits 9012 Mitglieder sind dabei und tauschen erste Informationen rund um das neue Elektro SUV Enyaq von Skoda aus! Viel Spaß :)