Was er mir am Telefon nicht sicher sagen konnte, war, ob ich bestehende Strings einfach vergrößern kann (wenn passende Module verfügbar sind).
DAS darfst du auf gar keinen Fall. (dies ist Fakt) Damit würde der bestehende Teil aus der EEG-Vergütung fallen und die ANlage komplett Neu eingestuft, also zum neuen, niedigeren Satz abgerechnet werden. (Das wurde mir "erzählt")
Ich hoffe das es auch so stimmt. Also der zweite Teil.