Ich muss dieses Thema noch einmal stressen. DW-Fahrer, der eine Schell Recharge Karte und New Motion Ladekarte bekommt.
Die Wallbox inkl. Installation soll ich selbst bezahlen. Das Betanken dann über Karte und MID-Zähler direkt mit AG Abrechnen.
Nun meine Frage zur KfW 440 Förderung. Gilt ja nur für Privatleute und die Wallbox darf nicht öffentlich zugänglich sein.
Wenn ich den DW meine AG damit betanke, verstoße ich dann gegen die Förderrichtlinie der BAFA? Ist ja öffentliches Betanken.