Hast du dazu eine Quelle? Ich dachte bislang, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung entweder akustisch, visuell oder haptisch erfolgen muss. D.h. ein Einblenden auf dem Bildschirm würde auch reichen.
Ja klar.
EU Regelung ist die folgende: CELEX:32021R1958
Dort findet sich dann:
Zitat
3.5.2. Der Warnhinweis kann eine der folgenden Formen annehmen:
a) visuelle und kaskadenartige akustische Warnung;
b) visuelle und kaskadenartige haptische Warnung;
c) ausschließlich haptische Warnung.
Wenn die Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs, das nicht mit einer SCF ausgerüstet ist und nicht über SCFähnliche Merkmale verfügt, aktiv über ein Fahrzeugsystem gesteuert wird, bei dem nicht davon ausgegangen wird, dass der Fahrzeugführer den Beschleunigungsregler betätigt (z. B. Tempomat), ist ein haptischer Hinweis nicht zulässig. In diesem Fall muss die Fahrgeschwindigkeit über den ISA automatisch auf oder unter die erfasste Geschwindigkeitsbegrenzung gesenkt werden, z. B. durch Abschalten oder Verringerung der Motorleistung, oder es muss eine visuelle und eine kaskadenartige akustische Warnung erfolgen.