Beiträge von 86ger

    Dass WLTP Verbrauch mit Ladeverlusten ist, wusste ich, aber nicht, dass die Reichweitenangaben ohne sind und vor allem dass WLTP auch unter 0% wirklich bis Akku leer/Auto aus gefahren wird, das erklärt die hohe Abweichung/dass man nie mit dem WLTP-Verbrauch auf die angegebenen Reichweiten kommt.

    Das ist die Antwort auf "wie weit komme ich mit einer Akkuladung". Es beinhaltet nicht "kann man danach noch weiter fahren?"

    gronningen, ich weiß nicht ob du es überliest oder ob du es mit Absicht machst, aber es wurden dir viele Fragen gestellt die du nicht beantwortest. Du scheinst auch einfach auf deine richtige Antwort zu warten, die nur du lesen willst, ganz egal was richtig oder falsch ist.

    Du scheinst ja konsequent beratungsresistent zu sein, nachdem mehrfach geschrieben wurde wie du es machen sollst.


    Nimm dir bitte eine Rechtsberatung zur Seite und die soll es für dich klären.

    Um den Verbrauch gesondert zu haben, macht man doch selber eine Testfahrt mit dem Auto. Da sieht man dann auch ob der Verbrauch zum persönlichen Fahrstiel passt und vorallem auf das Streckenprofil. Im besten Fall erkennt man, dass der persönliche Verbrauch nichts mit dem WLTP gemeinsam hat und man das falsche Auto ausgesucht hat. Es gibt aber auch das schöne Portal Spritmonitor, da sieht man doch wo die Masse im Verbrauch landet und kann sich zusätzlich eine Tendenz ausmalen.

    Ulf007, ich vermute es ist zwecklos. Wir schreiben nicht das, was er lesen will.


    gronningen, ich vermute, es ist für alle Beteildigten besser, wenn du einfach zum Anwalt gehst und ihm die Sache überlässt. Da du ja ein Gewerbe hast, hast du sicher auch eine Rechtschutz die das abdeckt. Vielleicht übernimmt der Anwalt auch deine 2. Bestellung die du privat getätigt hast.

    Wieso willst du denn stornieren? Wann ist denn der aktuelle Liefertermin der Bestellung?


    Hast du den Lieferverzug beim Autohaus angemahnt? Wenn ja, kannst du nach der Frist die du ihm gegeben hast

    - den Kaufvertrag Stornieren, am besten mit Unterstützung eines Anwalt

    - weiter warten und auf ein entgegenkommen vom Autohaus hoffen

    - Schadensersatz geltend machen, mit Unterstützung eines Anwalt


    Hast du den Lieferverzug beim Autohaus NICHT angemahnt, dann musst du das schriftlich machen und ihm eine angemessene Frist setzen.


    Am besten ist es, du redest mit dem Autohaus und schilderst denen deine Situation.

    Wenn es so nicht geht, dann halt telefonisch aushandeln, am besten bevor man den bösen Brief ab schickt. Die Absprache soll er dann schriftlich bestätigen damit du was in der Hand hast.

    warum bestellt man denn 400km weit entfernt einen Neuwagen? Unverbindliches Angebot geben lassen und vor Ort zum :) gehen. In der Regel ziehen die mit dem Preis mit, hat bei mir auch funktioniert.

    Wieso machst du dir gedanken ob der Händler kosten hat? Wichtiger ist doch, das du von deiner Bestellung zurücktreten kannst. Da hilft nur ein persönliches Gespräch mit deinem Autohaus. Der Händler bekommt den Wagen meist trotzdem weiterverkauft.