Wenn die Begrenzung nicht aufgehoben wird gilt sie weiterhin, so die StVo. Über Sinn oder besser Unsinn dieser Verordnung muß man nicht mit mir diskutieren.
Da meine ich aber gelesen zu haben, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung als aufgehoben zu betrachten ist, wenn erkennbar der Grund dafür entfallen ist. Ich hatte auch immer Deine Ansicht dazu, aber jemand hatte mir mal o. g. Passus gezeigt. Ich weiß jetzt aber auch nicht mehr, wo das genau stand.