Beiträge von Eule74

    Ich habe mal wieder nachgefragt, und nachdem ich zwischendurch schon bei KW-Angaben war, wurde mir jetzt Q3/2024 als möglicher Produktionszeitraum genannt. Da die zuletzt genannte KW 35 bereits in der zweiten Q3-Hälfte liegt, bedeutet das zwar nicht zwangsläufig eine weitere Verzögerung, aber es fühlt sich trotzdem wie ein Rückschritt an.

    Und einerseits ist die Quartalsangabe vermutlich seriöser, weil die KW-Angaben eh wie gewürfelt wirken. Andererseits wirkt so eine grobe Quartalsangabe auch gleich weniger verbindlich, und es ist schon fast davon auszugehen, dass es dann eher nicht in Q3 klappen wird.


    In drei Wochen kann ich den Händler in Verzug setzen, und dann schaue ich mal, ob es ein akzeptables Angebot in Sachen Ersatzmobilität gibt, oder ob ich storniere.

    Hat dein Händler "Nadin"? Steht dort ein "Bestätigter Liefertermin"? Laut meinem Händler hat man ab diesem Datum ein Recht auf Ersatzmobilität. Nix mit ULT (Q1/2024) + 6 Wochen. So war es zumindest bei mir.

    Als Ersatz fahre ich einen Scala (Golf-Klasse?) für Umme. Hätte ich ein größeres Fahrzeug benötigt, hätte ich die Differenz selber zahlen müssen.

    Nein kann er nicht. Uns wurde jetzt ein Herstellungstermin für KW23 genannt. Vorher ein unverbindlicher Liefertermin in Q1/2024, das gestern endete. Lt. Deutscher Rechtsprechung darf ich nun nochmal 6 Wochen warten, um den Händler dann schriftlich abzumahnen und eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen. Nur was dann? Ich „will“ den Enyaq 85 Sport haben.

    Ich hatte auch ULT 01/24. Im Nadin stand aber beim bestätigten LT 03.04.2024. Mit diesem Datum konnte ich sofort den Antrag auf Ersatzmobilität stellen. Keine 6 Wochen warten oder schriftlich irgendwelche Fristen setzen.

    Heute mal wieder beim Freundlichen nachgefragt ob die Fertigung KW.24 noch steht. Es ging leider nochmal 2 Wochen nach hinten. Dabei war der Verkäufer im letzten Sommer noch von 6 Monaten Produktionszeit ausgegangen. Den letzten Enyaq mussten wir vor 2 Wochen zurückgeben daher werde ich zeitnah einen Antrag auf Ersatzwagen stellen. Gibt es da Vorgaben zu Modell und Größe oder kann der Händler/Leasinggesellschaft willkürlich einen Wagen aussuchen?

    Also bei mir war es so, dass der im NADIN angegebene "bestätigte Liefertermin" erreicht war, der Eny aber leider nicht beim 8). Der 8) hat bei Skoda einen Antrag auf Leihgebührenübernahme (in Höhe von 195,- EUR/Monat) gestellt und seit dem fahre ich einen Scala mit minimalistischer Ausstattung für 0,- EUR. Wenn ich ein höherwertiges Fahrzeug hätte fahren wollen, müsste ich die Differenz selber übernehmen.

    Ich bekomme laut System auch einen kostenlosen Wagen ab dem 27.4 (steht wohl schon fix so drin). Finde aber einen Fabia als Ersatz für einen suv ein lachblatt…

    Für mich ist das völlig ausreichend. Erstens ist es kostenlos und zweitens brauche ich das Auto nur für die Fahrten zur Arbeit und zurück.

    Alles andere erledigen wir halt übergangsweise mit Werkstattfahrzeug 1, Werkstattfahrzeug 2 oder dem Firmenwagen.

    :S Problem solved!

    Heute beim 8) gewesen. Entfallene Umweltprämie wird übernommen. :love:

    Und im System (Nadine?) stand folgendes:

    Bestätigter Liefertermin: 04.03.2024

    Sollte der/die Eny bis dahin nicht da sein, kann mein 8) für mich den Antrag auf Ersatzmobilität bei Skoda einreichen. Fällt der Antrag positiv aus, dann könnte ich bis zur Eny-Lieferung kostenlos Fabia fahren (wenn ich ein größeres Fahrzeug benötige, müsste ich zubezahlen).


    ZP8-Einplanung: KW11/2024

    Ankunft Händler: 15.04.2024

    ABER ... diese Termine sind wohl leider noch nicht in Stein gemeißelt. :rolleyes: