Nicht sowieso, aber man konnte sie zurückfordern, wenn man eine Gewerbe angemeldet hat und dann Umsatzsteuern zahlt...
Beiträge von Lottofee
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KfW FAQ wurde aktualisiert.
Vorhandene WB, PV und Speicher sind kein Hinderungsgrund.
- WB vorhanden --> Neue (weitere) WB
- PV vorhanden --> PV mit neuem Wechselrichter
Speicher vorhanden --> Neuer Speicher (eine Speichererweiterung ist nicht förderfähig)
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"Wenn Sie Ihre bestehende Photovoltaikanlage ersetzen oder erneuern wollen, ist die Förderung
„Solarstrom für Elektroautos“ für Sie möglich. Entscheidend ist, dass Ihre fabrikneue Anlage eine
Spitzenleistung von mindestens 5 kWp hat und Sie einen fabrikneuen Wechselrichter installieren."
Hier auch noch mal die Bestätigung, dass es doch geht.
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Bleibt immernoch das "erstmalig" im Raum.
Am besten warten wir aber bis zum 26.09. und schauen uns den Antrag dann mal an... -
Ich habe eben mit der KfW telefoniert:
Wenn man bereits eine der Komponenten besitzt, kann man keine Förderung bekommen. Also alle die bereits eine PV-Anlage haben können keine Förderung bekommen.
Nach einer Wallbox habe ich nicht explizit gefragt.
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"Voraussetzungen für die Förderung:
- Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu an.
- Sie haben bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keine dieser Komponenten Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher bestellt"
Also hier steht auch nichts davon, ob man bereits etwas installiert haben darf oder eben nicht. -
Das Problem ist diese Wort "erstmalig", das könnte durchaus alle ausschließen, die bereits irgendetwas installiert haben.
Die Frage ist, ob meine Frau dann den Antrag stellen kann, um so diese Bedingung zu umgehen...
Beim "Schnell-Check" sollte dann aber auch die Frage gestellt werden: "Besitzen Sie bereits eine Pv-Anlage/ Speicher oder eine Wallbox?" Diese Frage wird aber nicht gestellt. Von daher die Hoffnung bleibt erstmal bestehen... -
Ich habe nirgendwo gefunden, dass dies ein Hinderungsgrund sei. Bisher gehe ich davon aus, dass man schon alles haben darf. Nur das was man gefördert haben möchte darf nicht nicht gekauft oder bestellt sein. Es muss nach Antrag ein Neukauf erfolgen (also auch keine gebrauchte WB).
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Hallo Wartesaal,
ich habe 2x den iV50 bestellt (ohne Extras):
Am 12.07.23 für 1/24 bestellt mit 3000€ Leasingsonderzahlung. Aussage AH zum Lieferzeitpunkt: "Wir warten selbst noch auf weitere Informationen zu den Bestellungen, fest steht aber, dass die Fahrzeuge bis Ende Oktober gebaut sein sollen und noch dieses Jahr ausgeliefert werden können."
Und am 11.08.23 für 12/23 mit 4500€ Leasingsonderzahlung. Aussage AH zum Lieferzeitpunkt: "Ihre Bestellung konnte erfolgreich platziert werden und das Fahrzeug soll im Laufe des November bei uns eintreffen."
Das 1. Leasingangebot war deutlich teurer, wenn ich aber 4500€ von der BAFA bekomme, bei Zulassung in 2023, sind beide in etwa gleich teuer/günstig. Also Daumen drücken, dass die Produktion und Auslieferung rund läuft