Beiträge von Dirk_Platt

    Erst den Antrag stellen (ist wirklich einfach). Dann hast du 9 Monate Zeit die Rechnung der Wallbox und die Rechnung des Elektrikers einzureichen. Sollten die 9 Monate nicht reichen, kann die Frist verlängert werden.
    Musst eigentlich nur aufpassen, dass Wallbox und Installationskosten zusammen ÜBER 900EUR liegen.

    ... und falls die Wallbox eigentlich mehr als 11 kW kann, muss der Elektriker noch schriftlich bestätigen, dass er die Box nach der Montage auf 11 kW begrenzt konfiguriert hat.

    Am Ende ist das wohl ähnlich wie in Computerspielen in denen man einen Flieger / Jet / Raumschiff in der Aussenansicht mit der Maus steuern soll. Für den einen ist total klar: Maus nach "oben" / von mir weg = Nase nach oben bzw. Steigflug und Maus nach "unten" / zu mir gezogen = Nase nach unten bzw. Sinkflug.


    Und wer in real Flugzeuge mit einem Steuerknüppel fliegt, fasst sich an den Kopf, weil das "verkehrtherum" ist.


    Im Computerspiel kann man das gewünschte Verhalten meist einstellen. Im Fahrzeug muss man sich wohl dran gewöhnen;)

    Das würde ich dennoch vorab klären. Ein E-Kennzeichen gibt es ja nicht automatisch, sondern nur auf Wunsch.


    Das Kennzeichen wird nur einmal vergeben - mit oder ohne E. Daher ist das eigentlich gar nicht so wichtig, ob das E nun in den Papieren/Versicherungsschein steht. Blöd ist nur der rechtliche Graubereich, der nicht festlegt, ob das E nun Bestndteil des Kennzeichens ist oder nur ein Zusatz. Mit dem H bei Oldtimern ist das geregelt (ist nur ein Zusatz), aber das E wurde vom Gesetzgeber vergessen. Daher gibt es Zulassungsstellen, die das E wie das H behandeln (Zusatz) und andere, die es als Kennzeichenbestandteil sehen.
    Zusätzlich gibt es besondere Spezialisten (meine Zulassungsstelle), wo jeder Sachbearbeiter macht, worauf er oder sie gerade Lust hat. :rolleyes:

    Dass es das E-Kennzeichen nur auf Wunsch gibt war mir klar ... ich hatte es beim Verkaufsgespräch auch ausdrücklich "gewünscht" und der Händler hat es zugesichert.


    Ich habe inzwischen aber auch nochmal mit dem Händler telefoniert, der mir dann nach Rücksprache mit dem beauftragten Zulassungsdienst nochmal das E-Kennzeichen bestätigt. Insofern scheint alles gut zu sein.

    Also eine Beispielrechnung gibt es. https://www.bafa.de/SharedDocs…rechnung.html?nn=13683754

    Deshalb werden wir unsere Rechnung nochmal ändern lassen.

    Da steht nämlich nur "Aktionsprämie" drin.

    die Beispielrechnung kenne ich ... sie ist nur halt mit Modell XYZ und Preis 0,00 nur begrenzt Beispielhaft, weil mann eben nicht anhand der Förderliste nachvollziehen kann, was wo stehen muss ... ist aber natürlich besser als nichts.


    Ich frage mich aber so langsam ob das nur bei Skoda so ist mit dem Begriff "Aktionsprämie" oder ob das auch andere (VW-Konzern) Werkshändler so handhaben.

    Mein Händler weigert sich gerade, die Rechnung zu ändern. Jetzt will ich das entweder schriftlich oder die Zusicherung, dass seine Rechnung ausreicht, denn dann muss er mir die 6.000 zahlen. Warum muss alles so anstrengend sein und man muss erst mit dem Anwalt drohen? :cursing:

    Das verstehe ich auch nicht ... die Ursache liegt aber meiner Meinung nach darin, dass die BAFA einerseits nur eine "formlose" Rechnung fordert, die aber am Ende doch einer (wenn auch nicht klar mit einer Beispielrechnung oder einem Formular kommunizierten) Form genügen soll.


    Ich kann mir zwar auch nicht vorstellen, dass dieses Verhalten einer rechtlichen Überprüfung standhalten wird ... aber die Kunden sind wie immer erstmal die Dummen.


    :rolleyes:

    Hallo zusammen,


    da ich heute früh von meiner Versicherung die neue Police in der Mail hatte war mein erster Gedanke: "prima, die Zulassung ist durch ... dann wird die Abholung am Ende der Woche wohl klappen"


    Beim zweiten Blick ist mir dann aufgefallen, dass dort als Kennzeichen das von mir gewählte aber ohne E am Ende aufgeführt ist. Mit dem Händler war eine Zulassung mit E-Kennzeichen vereinbart.


    Habe nun erstmal den Händler gebeten, zu prüfen, welches Kennzeichen tatsächlich vergeben wurde und hoffe mal, dass das nur ein "Problem" der Versicherung ist.


    Da ich nun per Google von anderen E-Auto Fahrern gelesen habe, dass die Verwendung mit oder ohne E am Ende in unterschiedlichen Dokumenten (z.B. Zulassung Teil I abweichend von Teil II) nicht einheitlich ist, meine Frage an die E-Kennzeichen Fahrer unter Euch:


    Ist bei Euch in der Versicherungspolice (bei mir von der Verti Versicherung) das E am Ende des Kennzeichens mit aufgeführt oder nicht?


    Gruß, Dirk

    Beim Nettopreis muss die 3000 stehen, der Herstelleranteil ist Netto 3.000 €


    Ansonsten, Angestellte und Beamte arbeiten nach Verwaltungsvorschrift, wenn oben in den B Besoldungen Jemand einen Hirnfurz gelassen hat, kann der kleine Indianer unten leider nix machen.

    wobei ich glaube, gelesen zu haben, dass dieser nur mindestens 3000,- netto betragen muss ... Am Ende ist Entscheidend, dass der Netto-VK Preis unter dem "Schwellwert" für die Förderfähigkeit liegt (= Netto Listenpreis des Basismodells minus €3000,-). Diesen Schwellwert durch einen zu unterschreiten schadet wohl nicht (oder?).


    Allerdings muss das Unterschreiten "eindeutig" aus der Rechnung hervorgehen - nach BAFA Lesart heisst das dann offenbar, dass der Kaufgegenstand genau die Modellbezeichnung aus der Förderliste trägt mit genau dem dort angegebenen Netto Listenpreis für das verkaufte Fahrzeug ohne Sonderausstattung und dass der Abzug "Herstelleranteil am Umweltbonus" heisst.


    Sonderausstattung ist dann separat zu bepreisen. So habe ich es jedenfalls verstanden.

    Danke für eure Tipps.

    Fürs Ipone Laden im Enyaq würde ich aber USB -C auf Lightning brauchen....und für Samsung dann von USB C auf Micro USB oder ...?

    stimmt natürlich ... ich war gedanklich noch bei meinem Karoq mit USB-A Buchse und meinem Google Pixel 3a mit USB-C. Ich meinte damit nur, dass ich generell auf Adapter verzichten würde. Die Verbindung ist so einfach zuverlässiger und sieht auch aufgeräumter aus :)