Bitte differenzieren Garantie und Gewährleistung.
Garantie ist freiwillig, und wenn dann festgelegt wird, dass diese zu Laufen beginnt, wenn der Händler die Übergabeinspektion macht, ist das eben so.
Da diese durchaus ein zeitlicher Aufwand für den Händler ist, wird er diese so durchführen, wie er Kapazitäten in der Werkstatt frei hat.
Im Wartesaal regt sich jemand zu Recht auf, dass das Fahrzeug 3 Wochen beim Händler stand, bevor dieser die Inspektion machte, die eine defekte Wasserpumpe zu Tage förderte. Die Wartezeit bis zur Übergabe wurde damit weiter verlängert.
Also was soll der Händler jetzt machen? Übergabeinspektion am Tag vor der Übergabe mit dem Risiko, was zu finden und die Übergabe nicht durchführen zu können? Oder doch lieber zeitnah nach Eintreffen des Fahrzeugs beim Händler, damit ggf. Defekte schnell festgestellt und beseitigt werden?
Unberührt davon ist die Gewährleistung durch den Händler. Die beträgt immer 2 Jahre bei Neuwagen und beginnt am Tag der Besitzübergabe. Weil der Kunde das Fahrzeug erst dann in Betrieb nehmen kann und somit auch Fehler finden. Problem hier ist die Beweislastumkehr nach 6 Monaten, die bei Garantie keine Rolle spielt. Aber wenn es eine Herstellermaßnahme zu einem Defekt gibt ist das ein gutes Indiz dafür, dass der Fehler öfter auftritt und bei Besitzübergabe bereits angelegt war. Dann wird es dem Händler schwerer fallen, eine Leistung abzulehnen.