Wenn der Händler in der Nähe ist, kann man das Schreiben auch gegen Empfangsbestätigung auf einer 1:1-Kopie persönlich abgeben.
Hinterlässt Eindruck, und man zeigt Rückgrat.
Ich hatte das Schreiben beim letzten Besuch bereits angekündigt.
Der Verkaufsberater wird vermutlich nur auf den Verkaufsleiter verweisen.
Dies hatte sich im Gespräch bereits abgezeichnet.
Werde mich mal bei einem Anwalt erkundigen, ob die Mail ausreicht.