Beiträge von bljack

    [...]Dazu fällt Erstens auf, dass ich ja den Spiegel-Versteller nicht Gleichzeitung auf Anklappfunktion und R stellen kann.

    Egal in welcher Reihenfolge ich das mache ... so geht's jedenfalls nicht.[...]

    Du verwechselst da was bzw. mischt zusammen, was nicht zusammen soll ;)


    Die Anklappfunktion sollst Du im Spiegel-Menu im Infotainment aktivieren (also Schieberegler auf grün), am Spiegelverstellschalter (Knubbel in der Tür) sollst Du dann auf R(echts) stellen und bei eingelegtem R(ückwärtsgang) Deine gewünschte Absenkposition einstellen und speichern, indem Du den R(ückwärtsgang) wieder verlässt.


    Bzgl. der Notwendigkeit für Sitzmemory kann ich nix sagen, da unser Enyaq es hat. (Unser Seat Leon 5F hatte kein Sitzmemory und die Absenkung des rechten Außenspiegels war aber trotzdem ab Werk verfügbar.)

    Wallboxen beherrschen typischerweise nur die Mode-2-Einbahnstraßenkommunikation in Richtung Fahrzeug. Die Wallbox hat keine Kenntnis vom SoC des Autos.

    Die openWB kann bei recht vielen Herstellern den SoC über die Hersteller-App auslesen (bei meinem e-up geht es, beim Enyaq gerade nicht) und soll mit einer zuküftigen Softwareversion den SoC direkt aus dem Fahrzeug auslesen können.

    (Wundert mich eh, dass das nicht schon längst geht; die Info wird beim DC-Laden ja auch ausgelesen und die Kommunikationsschnittstelle ist die gleiche, es ist nur im AC-Protokoll wohl gerade noch nicht vernünftig vorgesehen.)

    bei mir lädt er aktuell nur mit 5,5 kW obwohl alles auf 11kW gestellt ist.
    hab nochmal an anderer säule gestartet gleiches problem wieder, und den ladeort mit den einstellungen dazu hat er auch verloren

    5,5kW hört sich aber arg nach reduzierter AC-Ladeleistung via Einstellung im Auto an . In der App heißt es "Strombegrenzung" und findet sich unter den Ladeoptionen, weiß gerade leider nicht genau, wie es im Fahrzeug heißt, aber da gibt es bei den Optionen zum Laden auch die Möglichkeit der Leistungsreduzierung bei AC-Laden. Die Option halbiert die Ladeleistung dann nämlich auf 5,5kW, so wie es bei Dir der Fall zu sein scheint.

    Bei EnBW kann man bei den aktuellen Tarifen monatlich wechseln; wir nutzen das derzeit so, dass wir für die Monate, wo wir absehbar auswärts laden (Urlaub / Weihnachtsbesuche) jeweils in den Tarif L wechseln und danach wieder auf den S (ohne Grundgebühr). Damit lässt sich mMn das Thema "auswärts Laden" recht gut im Preis reduzieren.


    Tarife mit 1 Jahr Vertragsbindung machen für uns wenig Sinn, da sich die nennenswerten Langstrecken auf wenige Wochen im Jahr beschränken und der größte Teil daheim geladen wird; das klingt bei Dir ja auch recht ähnlich.

    Ja, das glaub ich auch, dass es dann im Fall der Fälle ganz stark am Autohaus hängt, was das gegenüber der Versicherung erwähnt. Ich drück mir einfach mal selbst die Daumen, dass ich die Garantie (wie bei den vorherigen Fahrzeugen aus dem VW-Konzern) nicht in Anspruch nehmen muss.


    Die Sache mit dem Luftfilter ist krass - die Argumentative Kette ist zwar nachvollziehbar, aber als Laie steht man dann doch etwas überrascht da.

    Die abgelehnte Kulanz bzgl. der Lenkung kann ich noch halbwegs nachvollziehen, dass sie da so argumentieren; da ist man vermutlich über jede Argumentationskette froh, die vor Kunden das Bild "wir hätten ja gerne geholfen, aber da können wir echt nix für" aufrechterhält. Wenn es um Gewährleistung ginge, wären sie damit vermutlich spätestens vor Gericht gescheitert, wenn man den Weg bis dahin hätte beschreiten wollen und das notwendige technische Gutachten hätte bezahlen wollen, in dem die erhöhten Kräfte auf die Lenkung berechnet werden und mit den zulässigen Werten des Bauteils verglichen werden (sehr viel Konjunktiv).

    Wird im Zweifelsfall evtl. kostspielig sein, den nicht vorhandenen ursächlichen Zusammenhang zwischen Federn/Spurplatten und Schadensfall nachzuweisen. Spannend wäre hier halt ein einschlägiges Urteil zu dem Umstand. Die Thematik "Garantieverfall bei Wartung in freier Werkstatt" ist ja auch vom Tisch, obwohl ich als Laie davon ausgegangen wäre, dass das im Rahmen einer Garantie ein Teil des Rechts auf freie Vertragsgestaltung ist und somit unstrittig wäre. In die Richtung hätte ich halt auch bei technischen Änderungen gedacht: betroffene Bauteile sind unstrittig aus der Garantie raus, ein defekter Subwoofer aber z.B. nicht.


    Funfact: es werden in den Bedingungen für die Anschlussgarantie Fahrzeuge mit Fahrwerksänderungen pauschal ausgeschlossen; das umfasst somit natürlich auch Felgen, die nicht aus dem Skoda-Katalog sind. Hier im Forum dürfte also ein guter Teil der User das Problem auch haben :S


    Nachtrag bzgl. Tieferlegung durch Spurplatten: ja, so grob in dem Bereich, den Du schätzt, würde ich nach grobem Überschlag auch mal gehen. Querlenker dürfte so im Bereich um 40cm Hebelarm haben, der würde um <0,5% verlängert, das geht im Toleranzrauschen unter.