Nö 
Du postulierst, das sich bei allen getätigten Bestellungen der Preis nicht ändert. Dem ist aber nicht so, schreibst Du ja oben selbst.
Das es nicht "DEN" einen Kaufvertrag mit AGBs gibt, hatten wir auch schon. Wenn dort ein Händler reinschreibt: "Es gelten die zum Lieferzeitpunkt gültigen Preise bis zu einem Mehrpreis von 10%. Diese Regelung ist nur gültig wenn sich der Lieferzeitpunkt um mehr als 6 Wochen vom unverbindlich angegebenen Termin unterscheidet. Im Falle einer Preiserhöhung kann der Kunde ohne Angabe von weiteren Gründen vom Kauf zurücktreten" und der Kunde das unterschreibt, dann wird dieser Kunde auch den Mehrpreis tragen müssen (Oder zurücktreten und woanders neu unterschreiben - Zu höheren Preisen). Du weist doch gar nicht was für Verträge hier alle Mitleser abgeschlossen haben, aber triffst Aussagen die den Eindruck erwecken sie seien allgemeingültig.
Ja, Preisanpassungsklauseln sind nur ziemlich eng gefasst rechtlich zulässig - Mit Angabe von Anpassungsgrenzen, Zeiträumen und Rücktrittsrecht sollte sich das aber rechtlich sicher abbilden lassen.
... aber für Rechtsberatungen besser einen spezialisierten Anwalt aufsuchen.