Schön, dass es bei einem Blechschaden geblieben ist! Das war sicher ein Schreckensmoment. ![]()
Mir wurde bei einem Zwischenfall vor einigen Jahren erklärt, dass es sich nur dann um einen „Unfallwagen“ handelt, wenn tragende Teile beeinträchtigt wurden und somit mit der Reparatur der Originalzustand nicht garantiert werden kann.
Bei einem Ersatz oder Neulackierung von Karosserie-Teilen kann der Originalzustand garantiert werden. Je nach Fabrikat ist die Qualität der Lackarbeit danach sogar besser.
Ich hatte damals Jeep.
Gemäss damals erhaltener Erklärung erfährt Dein Wagen nach der Instandsetzung keine Wertminderung und Du musst folglich für nichts kompensiert werden. Auch bei einem Verkauf und Kauf gilt dieser Wagen bei uns nicht als „Unfallwagen“.
Der folgende Satz ist nur noch persönliche Meinung: Diese Handhabung in der Schweiz deckt sich mit meinem Rechts- und Fairheits-Empfinden. Dein Enyaq wird ganz sicher wieder wie neu sein! ![]()