Alles anzeigenDer Gutachter macht aber kein Zeitwertgutachten, wie Dein Posting suggeriert hat, sondern stellt Schäden fest, wie auch bei der Leasingrückgabe. Sind die km nicht überschritten und hat der Wagen keine Schäden, die auf Kosten des Kunden behoben werden müssen, muss auch nichts bezahlt werden, egal ob der Gebrauchtwagenpreis aktuell unter oder über dem vereinbarten Restwert liegt.
Wenn man Macken kennt (die Schadenskataloge zeigen ja was akzeptiert wird und was nicht), kann man die ja vorher kostengünstig machen lassen. Dann braucht man sich nachher nicht über die Schadenshöhe im Gutachten aufregen. Letztendlich sollte man den Wagen, den man abgibt, immer mit den Augen eines potenziellen Käufers betrachten.
Übernimmt man den Wagen zum vereinbarten Restwert laut Ballon-Finanzierung, ist gar kein Gutachten erforderlich.
Quelle: https://www.verivox.de/kredit/themen/3-wege-finanzierung/
Ich habe im Mai einen Firmenleasingwagen zurückgegeben. Da wurde gar nichts nachberechnet. Im Gegenteil, da wir ihn wegen Feiertagen ein paar Tage früher abgegeben hatten, gab´s sogar noch einige wenige Euros zurück.
So kenne ich das auch bis jetzt. In der Vergangenheit habe ich die ‚Berechnung‘ ach einmal mit in den Neuwagenkauf einberechnen lassen. Die Schäden wurden übernommen und ich habe dafür nicht bis auf die letzte Nachkommastelle den Nachlass gezogen.