Beiträge von halligalli135
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Also die Förderung für PHEV entfällt schonmal ab 1.1.2023. Das dürfte den Mittelabfluss erstmal etwas bremsen.
Dann werden Geschäftskunden nur noch bis 1.9.2023 gefördert. Auch danach wird der Mittelabfluss nochmal etwas gebremst.
Aber der Fördertopf wird nur noch einmal mit 2,5 Mrd. € befüllt. Das reicht für etwa 550.000 Förderanträge. Wenn die weg sind, ist wohl Schluss.
Es gab vor einiger Zeit mal einen Betrag von Nextmove. Da wurde hochgerechnet dass der Fördertopf für 2023 wohl reichen sollte.
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Das müssten dann genau 367 Tage nach Bestellung sein.
Nun auch Neuigkeiten bei mir: Mein Skoda Enyaq iv80 steht auf dem Hof des Händlers. Unglaublich 😀
Damit seid ihr genau im Durchschnitt des Prognosetools, das besagt, dass die bisherigen 80er Bestellungen eine durchschnittliche Lieferzeit von rund 360 Tagen hatten.
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Aber wie schätzt ihr die Lage ein? Der Händler meinte auf Nachfrage, dass es ein Tippfehler seiner Disponenten ist, veranlasst aber keine neue Auftragsbestätigung, er meinte gültig ist der Vertrag auf dem ich unterschrieben hab.
So sicher bin ich mir da nicht. Welcher Termin hat eurer Meinung Gültigkeit?
Zum Thema ULT auf "Vertrag" im Autohaus und auf der AB (zur Frage welches Datum gilt bzgl. in Verzug setzen) . Einschätzung eines von mir befragten Anwalts:
Das, was man im Autohaus unterschreibt, ist juristisch kein Vertrag, sondern lediglich ein Angebot des Käufers, ein Produkt (Auto mit spezifischer Ausstattung) zu einem bestimmten Kaufpreis zu erwerben. Erst durch eine AB durch das Autohaus, mit den identischen Angaben aus der unterschriebenen verbindlichen Bestellung im Autohaus, kommt ein Kaufvertrag zustande, da dadurch der Händler das Kaufangebot des Käufers angenommen hat.
Ist auf der der AB nun ein anderer ULT angegeben, wie auf der verbindlichen Bestellung, stellt dies wiederum ein neues Angebot des Verkäufers dar, welches durch den Käufer angenommen werden muss. Dann erst ist ein Kaufvertrag mit den neuen Angaben aus der AB zustande gekommen. Dieses neue Angebot muss man womöglich auch nicht einmal formal annehmen, durch Stillschweigen kann der Verkäufer nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass der Käufer das Angebot (veränderte AB) angenommen hat. Es gilt also der ULT, der letztlich in der AB steht, außer man hat dieser widersprochen, weil sie nicht mit der unterschriebenen Bestellung im Autohaus übereinstimmt, dann wäre u. U. auch kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Wie gesagt, nicht meine Auslegung, sondern die eines Juristen.
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Ich hatte auch nach ca. 4 Wochen meine Auftragsbestätigung mit Kommissionsnummer erhalten, obwohl mein Händler bei der Bestellung angab, dass er erst wieder Quote in I/23 hat. Eine Auftragsbestätigung bekommt man also auch ohne Quote.
Ich habe meine AB mit Kommissionsnummer erst erhalten, nachdem die Bestellung von Skoda angenommen wurde. Vorher sei das nicht möglich gewesen, laut Händler. Das war im Juni 22 (verbindliche Bestellung durch mich im AH im Januar 22, da gab es wohl keine Quote mehr). Allerdings gab es in der ersten AB noch gar keinen ULT. Eine Einplanung in KW 40-47 '23 hab ich erst vor 2 Wochen im Rahmen einer aktualisierten AB erhalten.
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