Beiträge von brUmbra

    Habe mir heute sicherheitshalber mal einen Ausdruck aus dem Bestellsystem besorgt. In der Zeile, in der auch der "ZP8-Plantermin" steht (bei mir aktuell leider mal wieder leer) steht unmittelbar davor in zwei Feldern der "Bestätige Liefertermin", und zwar einmal "Von" und einmal "Bis." Dort habe ich z. B. eine Zeitspanne vom 04.04.2022 bis zum 08.05.2022 stehen (passend zu meinem ULT). Sollte an den Gerüchten, dass ein bestätiger Termin in 2022 für eine Übernahme Voraussetzung wäre, läge ich also fett drin.


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    Ein Verweis auf ein Nichtwissen würde ich da also auch nicht gelten lassen.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Übernahme der 1500 Euro und der bestätigte Liefertermin erstmal nur ein Thema zwischen Skoda und Händler sind.

    Dein Rechtsanspruch ist unabhängig davon. Allerdings wird der Händler es im Fall der Fälle wohl schwer haben den Schadensersatz aufgrund von höherer Gewalt abzulehnen, wenn Skoda den Schaden ihm gegenüber ausgleichen würde.

    Ich wohne in München auf 520m. Ohne Winterräder komme ich hier genauso weit wie mit.


    Und tatsächlich fahre ich lieber meinen einen Satz GJR 4 Jahre, als dass ich 2 Sätze nach 6 Jahren wegen Alterserscheinungen entsorge.

    München selbst ist aber auch Flachland. 😊 Und Ganzjahresreifen sind sicherlich gut, aber mit Sommerreifen würde ich nicht bei winterlichen Bedingungen fahren wollen.


    Reifen sind was beim Thema Traktion einer der größten Hebel. Wie spezialisiert die Reifen sein müssen ist eine individuelle Entscheidung. Ich fahre auch nicht ganzjährig Matschreifen weil ich ab und zu auf einem Feldweg unterwegs bin. Gut, manche machen das, aber das hat keine technischen Gründe. 😅

    Oh wow, Produktion noch dieses Jahr trotz bestätigtem LT 09/23. Habe letzte Woche erhascht, dass Skoda unseren auch erst für 09/23 bestätigt hat. Habe jetzt doch wieder die Hoffnung, dass der Kübel noch im Frühjahr kommen könnte. 😀

    Die Händler werden den Schadensersatz durchreichen, sofern sie in der rechtlichen Lage dazu sind.

    Wichtiger allerdings finde ich, dass die Händler auch Skoda und Volkswagen gegenüber einen Hebel haben sollten. Ggf. in dem Sie sich in einem Interessenverband zusammenschließen, falls noch nicht geschehen.

    Aber viele Händler decken ja selbst einen großen Teil des Markenprofolios ab und profitierten deshalb vermutlich selbst von der Priorisierung. Seinen es nun margenstärkere Marken oder die Coupés.


    Zum letzten Punkt möchte ich anmerken, dass ich nicht gegen die Coupé-Besteller hetzen möchte. Ihr könnt auch nichts für Skodas Versprechen und wir sitzen alle im selben Boot. 😊

    Ich verstehe deinen Frust und es geht mir in vielen Punkten genauso. Den Fehler bei der Bundesregierung zu suchen halte ich allerdings für falsch. Im August 2021 war alles andere als klar ob die Innovationsprämie verlängert werden würde und eine Lieferung 2021 extrem unwahrscheinlich. Die Verlängerung der Innovationsprämie bis Ende 2022 war bereits ein Eingeständnis an die verlängerten Lieferzeiten. Die Schuld dafür, dass es auch 2022 wieder nicht klappt liegt einzig und allein an Skoda und Volkswagen.

    Schöne Felgen. 😊

    Wenn das auch beim ID4 kommt und dann auch noch bevor mein Enyaq gebaut wird, werde ich nach anfragen ob ich wechseln kann. Das Bedienkonzept war der Hauptgrund keinen ID4 zu wählen. Finde den eigentlich schöner. *duck und weg* 😃

    Nun, auch wenn es weh tut. Aber ist schon mehrfach geschrieben und immer wieder bestätigt worden.

    Anspruch auf Ersatzmobilität hast Du nur bei einem verbindlichen LT von Skoda selbst. Der UNverbindliche LT stellt keinen Anspruch auf Ersatzmobilität dar. Das hat mein Verkäufer bereits VOR der Unterschrift und von sich aus so kommuniziert.

    Auch bei den Verkäufern gibt es solche und solche... Ich hatte einen GUTEN!

    Das hat meiner Meinung nach nichts mit Rechtsanspruch zu tun. Die Förderung der Ersatzmobilität bei Überschreitung des verbindlichen Liefertermins ist ein System von Skoda. Der bestätigte Liefertermin ist vermutlich auch nur eine Bestätigung Skodas gegenüber dem Händler. Daraus erwachsen vermutlich keine rechtlichen Ansprüche des Endkunden.


    Ganz unabhängig davon hat man als Kunde einen gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz. Je nach Vertrag greift der in der Regel nach einer Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins um sechs Wochen. Bei höherer Gewalt erhöht sich diese Frist.


    Ob ein Anspruch auf kostenlosee Ersatzmobilität besteht ist vermutlich also eine Frage des individuellen Schadensersatzes und kann vermutlich nur durch Anwälte und Richterinnen eindeutig geklärt werden.


    Noch ein paar Gedanken zur höheren Gewalt: Es ist meiner Meinung nach unsinnig sich auf Corona oder den Ukrainekrieg zu berufen. Corona ist schon lange nichts neues mehr und auch nach Kriegsausbruch wurden noch absurd kurze Lieferzeiten für Coupés versprochen. Da die Bauteile des Coupés weitestgehend identisch mit den Bauteilen des "Kombis" sind, wurde eine Bedienung der "Kombi"-Bestellung auch nach Kriegsausbruch anscheinend nicht als Problem eingestuft. Ansonsten wäre es grob fahrlässig gewesen anderen Kunden kurze Lieferzeiten zu versprechen, obwohl bereits bestehende Bestellungen bereits in Gefahr waren.

    Weiteren Widerspruch ergäbe sich durch die Aussage, dass andere Konzernmarken margenbedingt bevorzugt mit Bauteilen beliefert werden und dadurch, dass die MEB-Geschwister deutlich besser verfügbar sind.


    Ich hoffe es ging aus den Formulierungen bereits hervor, aber alle Aussagen sind meine persönliche Meinung und juristisch nicht fundiert.