Das Thema haben hier hier bereits mehrfach durchgekaut, da ist nix zu holen, da du deinen wirklich erlittenen schaden nachweisen musst und den hast du nicht. Also Rechtsweg möglich, aber mit keinerlei Aussicht auf Erfolg, das sagen auch die Versicherung der Rechtsschutz.
Sorry aber das ist doch eine absolute Gemeinheit von dir hier so Unwahrheiten zu verbreiten. Warum machst du sowas? Auch wenn das Thema hier fehl am Platz ist (nach Meinung einiger) kann man das nicht unkommentiert stehen lassen: Eine Suche nach "Rechtsschutzversicherung" in diesem Forum bringt z.B. nur Ergebnisse, in denen die Versicherung die Deckung problemlos übernommen hat. Natürlich wird er manche Schäden auch einfach nachweisen können, z.B. entfallene BAFA-Differenz, Steuer für den Altwagen usw. Das rechtliche Problem liegt wenn dann nicht beim Thema "Schaden", sondern beim Thema "Verschulden".
Natürlich ist das kein Selbstläufer aber ihm von vornherein jegliche Aussicht auf Erfolg abzusprechen, wo es hier schon genug Beispiele gibt in denen Händler nach dem Anwaltsschreiben plötzlich doch Ersatzmobilität angeboten haben, ist schon dreist. Schon die Inverzugsetzung bewirkt oft Wunder, allein das hat bei mir zu einem kostenlosen Leihwagen geführt, nachdem sich der Händler vorher komplett unnachgiebig gezeigt hat.
Aber erstmal sollte er seinen Händler selbst in Verzug setzen, so wie es sein Vertrag vorsieht. Wenn sich dann nichts tut die Rechtsschutz einschalten.