Wo wir gerade beim Thema sind.
Habe meine Anlage seit 2022 auch von der Gewinnsteuer befreien lassen. Also keine EÜR und Anlage G mehr.
Ich zahle also nur noch die Umsatzsteuer.
Angenommen es geht ein Wechselrichter kaputt, kann ich das dennoch irgendwie geltend machen?
Du hast die Anlage seit 2008? Warum wechselst du nicht in die KU-Regelung und sparst dir das ganze mit der Umsatzsteuer?