Beiträge von Stella

    Seit diesem Jahr müssen die Wallboxen doch auch durch den Netzbetreiber steuerbar sein - auch wenn noch nicht geklärt ist, wie das funktioniert.


    Wenn er nicht weiß, was da verbaut ist, wie kann er da reglen? Meine wurde angemeldet, aber ich hab noch keinen Plan, wie die dann regelbar wäre - aber zumindest habe ich den Hersteller, den Typ und die Seriennummer angeben müssen.

    Meines bescheidenen Wissens nach:

    Die Steuerung, bzw. die Signalbereitstellung erfolgt über das dafür notwendige Smartmeter mit Gateway. Dieses muss mit den Geräten, die unter §14a fallen (Wallboxen, Wärmepumpen, Klimageräte) kommunizieren können, bzw. alle Komponenten in ein EMS (Energiemanagementsystem) eingebunden werden. Kommt dann das Signal vom Netzbetreiber, wissen die darüber angesprochenen Geräte, wieviel Leistung sie noch ziehen dürfen (WB wird begrenzt, Wärmepumpe wird heruntermoduliert). Die Leistungsbegrenzung betrifft nicht den gesamten Hausanschluss, sondern nur die §14a-Geräte. Der normale Hausverbrauch ist davon nicht betroffen. Es wird unterschieden zwischen Direktansteuerung und Steuerung über EMS. Bei Direktansteuerung bekommt jede Geräteklasse (mehrere Wärmepumpen z.B. werden zusammengefasst) 4,2kW. Bei Verwendung eines EMS wird die Mindestleistung nach einer Formel berechnet, die einen Gleichzeitigkeitsfaktor berücksichtigt. Hierbei kann die Leistung durch das EMS flexibel den Verbrauchern zugewiesen werden. Weitere Infos:

    und uns hoffentlich eine Rückmeldung geben.

    Auch ich habe meine erste Wallbox (Skoda Connect) gegen eine andere Wallbox (Wattpilot 11 von Fronius) weil meine PV ein Fronius Wechselrichter hat und ich alles von einer Marke wollte.

    Genau diesen Gerätewechsel habe ich auch gemacht. Bei der Anmeldung der ersten WB wurde auf dem Formular auch Hersteller/Typ usw. abgefragt. Beim Wechsel der Box habe ich dann aber erstmal nichts unternommen, da die Anschlussleistung gleich blieb und auch keine Regeländerung zur Steuerbarkeit zutraf.

    Nein nein, an einer 11kW-Box kriegst du einphasig keine 32A / 7,4kW raus, sonst würde da regelmäßig die Vorsicherung fliegen, wenn man sie gemäß Anleitung mit 16A oder 20A absichert. An einer 22kW-Box bekommt man das hin. Hier ist entweder die Box intelligent genug, die Schieflastverordnung einzuhalten oder man muss sich selber drum kümmern.

    Man kann das durchaus machen, wenn man auf den beiden anderen Phasen gleichzeitig auch eine Last erzeugt, die letztlich eine asymmetrische Belastung von höchstens 20A am Netzanschluss wirken lässt, was aber nicht praktikabel ist.

    Nichtsdestotrotz ist natürlich ein 1phasiger Lader an so einem Auto absolut indiskutabel.

    Ich bin vor vier Wochen auch geblitz worden.

    Mit 100 statt erlaubter 70. Mit dem ModelY, weil die VZE da nicht richtig funktioniert, bzw der Tesla die erlaubte Geschwindigkeit nicht übernimmt. Mit dem Enyaq wäre mir das nicht passiert, da funktioniert es.

    Wer ist schuld??

    Ich selber, weil ich mich einfach zu sehr auf das Assistenzsystem verlassen habe.

    Oha, ich würde sagen 150€ und ein Monat Model-Y-Verbot... 😏🤪

    Ich vermute mal, dass das Hineinlaufen in den Fehlerzustand nach 5 harten Ladeabbrüchen technisch gesehen korrekt ist, da das nun mal nicht der normalen Funktionsweise von überschussgesteuertem Laden entspricht. Wenn eine Wallbox eine Ladeunterbrechung vornimmt (egal ob überschuss- oder zeitgesteuert), bleibt der CP-Kontakt mit dem Auto verbunden und dieses bleibt in Ladebereitschaft. Beim harten Abschalten über die Stromversorgung des Ladeziegels ist dieser komplett tot und kann somit auch nicht mehr über den CP-Kontakt kommunizieren. Über diesen Kontakt erfährt die Wallbox, ob sich das Auto in Ladebereitschaft befindet (Spannung vorhanden) und das Auto bekommt über ein PWM-Signal den Ladestrom mitgeteilt. Das harte Abschalten ist fürs Auto gleichbedeutend mit dem herausfliegen der Sicherung. Da würde ich als Autohersteller auch eine Restriktion einbauen (hier: nach 5x ist Schluss). Und bevor jemand das Skalpell zum Haarespalten schärft: Wallbox und Ladeziegel sind hier gleichbedeutend, da sie auf die gleiche Weise mit dem Auto kommunizieren. Anbei noch das Belegungsschema des Ladekabels:

    Screenshot_20220613-150647_Chrome.jpg

    Also kurz gesagt: Die Ladeunterbrechung sollte nicht aus hart aus/einschalten bestehen sondern über das PWM-Signal mitgeteilt werden.