KW6 .KW 7 stand er da immer noch. Ich frag aber nicht mehr nach ![]()
Beiträge von leogeo
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Glaub nicht das das was bringt,eigentlich steht da nichts anderes als bisher,nur ein bißchen ausgeschmückt . Ich bin auch der Meinung das genau solch ein Schreiben vom Hersteller oder Händler unaufgefordert an den Kunden gehen muß wenn sich ein drastischer Lieferverzug ergibt,egal warum ( chip,Corona,Krieg oder ....)
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Hab heute auch die nette Botschaft bekommen:
* Eingeplant Anfang Dez22 für die 6kW in 2023 zur Produktion (also vorletzte Woche).
* Heute angerufen: Auto ist nicht nur nicht produziert, sondern hat jetzt auch GAR KEINE Einplanung mehr.
461 Tage ist es her, die Theorie, dass um 500 herum was passiert ist damit für meinen 80x abgefahren.
Schon Irre, was man heutzutage alles mit sich machen lassen muss. Also: Weiter abwarten...
Hatte vorletzte Woche also 7.KW noch Einplanung für 6.KW. Trau mich gar nicht nachzufragen.Bestimmt bin ich auch wieder raus Geht dann auf die 600

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Sorry aber das ist doch eine absolute Gemeinheit von dir hier so Unwahrheiten zu verbreiten. Warum machst du sowas? Auch wenn das Thema hier fehl am Platz ist (nach Meinung einiger) kann man das nicht unkommentiert stehen lassen: Eine Suche nach "Rechtsschutzversicherung" in diesem Forum bringt z.B. nur Ergebnisse, in denen die Versicherung die Deckung problemlos übernommen hat. Natürlich wird er manche Schäden auch einfach nachweisen können, z.B. entfallene BAFA-Differenz, Steuer für den Altwagen usw. Das rechtliche Problem liegt wenn dann nicht beim Thema "Schaden", sondern beim Thema "Verschulden".
Natürlich ist das kein Selbstläufer aber ihm von vornherein jegliche Aussicht auf Erfolg abzusprechen, wo es hier schon genug Beispiele gibt in denen Händler nach dem Anwaltsschreiben plötzlich doch Ersatzmobilität angeboten haben, ist schon dreist. Schon die Inverzugsetzung bewirkt oft Wunder, allein das hat bei mir zu einem kostenlosen Leihwagen geführt, nachdem sich der Händler vorher komplett unnachgiebig gezeigt hat.
Aber erstmal sollte er seinen Händler selbst in Verzug setzen, so wie es sein Vertrag vorsieht. Wenn sich dann nichts tut die Rechtsschutz einschalten.
Genau so ! Plötzlich ist dann kostenlose Ersatzmobilität selbstverständlich.
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,,, das ist mit Abstand die geilste Geschichte, die ich hier beim warten gelesen habe ....
Endlich mal was neues!

Steigerung wäre nur noch wenn der Verkäufer seine Kontonummer für die 5000 angegeben hätte,damit auch alles ordnungsgemäß abläuft

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Allgaeuer: Kann ich gut verstehen. Wir sind ja sehr ähnlich unterwegs was unsere Bestalldaten angeht. Im Unterschied zu dir werde ich nur zumindest seit rd. 6 Monaten mit einer Ersatzmobilität versorgt. Das lindert das Leid etwas, macht aber eine mögliche Stornierung auch deutlich komplizierter. Nach meinem Wissen müsste ich den Zuschuss durch Skoda für die Ersatzmobilität zurückzahlen. Da würden jetzt schon mehrere tausend Euro fällig werden.
Ich wundere mich immer noch, dass sich Skoda das leistet, weil das Ihre Marge doch so stark reduzieren müsste.
Gleiche wie bei mir,seit September Ersatzmobilität. Dürfte schon ein Minus Geschäft für Skoda sein.
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Achtung, Laien-Halbwissen:
Solltest du die üblichen AGBs als Grundlage haben, mußt du bei unverbindlichem Liefertermin 6 Wochen warten. Dann kannst Du dem Autohaus eine Frist von 14 Tagen zur Lieferung setzen.
Damit hast du dann alles getan um deine Rechte zu waren. 6 Wochen nach 02.2023 wäre also 11.04.2023.
Du hast die Hängerkupplung nachgeordert. Aus der Erfahrung anderer Kunden meines Autohauses prüfe doch vorsichtshalber, ob in dem Zusammenhang der ULT geändert wurde (hier stillschweigend um 12 Monate!).
Bei höherer Gewalt kann das Autohaus weitere 4 Monate verzögern ohne in Verzug zu kommen. Höhere Gewalt muß aber dem Kunden umgehend nach Eintritt bekannt gemacht werden. Solltest Du also keine Nachricht in der Richtung bekommen haben wegen Corona, Chipmangel (ziehen bei deinem Bestelltermin eh nicht, weil bekannt) oder Krieg, gibt es keine höhere Gewalt.
Solltest Du auf Schadensersatz aus sein, ist der laut AGB bei leichter Fahrlässigkeit üblicherweise auf 5% des Kaufpreises begrenzt. Auch hier kannst Du natürlich prüfen, ob wirklich leichte Fahrlässigkeit gegeben ist.
Wenn der Liefertermin von 13 auf 30 Monate erhöht wird, weil man vergessen hat, daß der Enyaq mit Quote verkauft wird, dürfte wohl auch grobe Fahrlässigkeit bei der Angabe des Liefertermins unterstellt werden.
Grundsätzlich mußt du tatsächlich einen Schaden haben und nachweisen und bestrebt sein diesen in Grenzen zu halten (keinen Multivan mieten, Strom aus der PV muß nachweisbar eingespeist sein um gegen Sprit aufgerechnet zu werden).
Guter Beitrag, was mich am meisten ärgert,das weder vom Hersteller noch vom Händler nie eine Benachrichtigung erhalten habe.Weder über Kabelbäume,Chip,Krieg oder sonst noch was womit sich die Lieferverzögerung rechtfertigen lässt.
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Das kommt immer drauf an, worauf man aus ist und wie man das rüberbringt.
Wenn einer reingepoltert kommt, auf den Tisch haut und aufzählt, was er alles zu bekommen hat, was das fürn Saftladen ist und dass er seine Anwälte auf sie hetzen wird, die ihn in Grund und Boden verklagen werden... dann hat man es sich vermutlich mit dem Händler verscherzt. Der lehnt sich zurück und denkt sich, "na dem werd ich zeigen, was er zu kriegen hat".
Wenn man dagegen einigermaßen sachlich und vor allem fair ist, dann findet sich da vermutlich auch eine Lösung. Mit Fair meine ich zum Beispiel, dass man ohne seine eigenen Ziele aus den Augen zu verlieren, auch die Misere der Händler im Blick hält. Die sind ja auch gekniffen, wenn Skoda nix liefert und nix sagt.
Meine Strategie wird sein, dass ich ganz einfach den Verzug erkläre und auch gleich klarstelle, dass ich mir damit lediglich meine Optionen offen halten möchte. Im Wesentlichen ist das die Option vom Kaufvertrag zurücktreten zu können.
Ich hab nicht vor zurückzutreten. Aufgrund der Unplanbarkeit will ich aber auch nicht ausbaden müssen, wenn ich durch die verspätete Lieferung und oder Kostensituation plötzlich in die Breduille gerate.
Ich brauche keine Ersatzmobilität (und eine Kostenlose schon gar nicht), da ich mit meinem gekauften Auto einfach solange weiterfahre, bis die Zeit zum Verkauf gekommen ist. Aber vielleicht lässt sich als Ausgleich für die Wartezeit eine kostenlose Zulassung rausschlagen. Ich bin da wenig anspruchsvoll.
Das verstehe ich jetzt nicht.Wieso eine kostenlose schon gar nicht.Ich habe meinen Händler in Verzug gesetzt,meinen gebrauchten gut verkauft und kostenlose Ersatzmobilität.Bis auf das es nervt jetzt auf das tolle Auto zu warten bin ich bis jetzt gut weggekommen.Bafa Ausfall soll auch übernommen werden.Den alten weiterfahren ist auch je nach Zustand immer so eine Sache
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Na da bin ich ja jetzt ganz weit vorne,wo ich doch ohne WP bestellt habe
.Aber bestimmt gibt es gerade eine Stammesfehde bei den Tutzies,die fertigen die Eiskratzer.Also wieder Lieferengpass. -
Sicherlich kommen aber die Lieferexperten gleich um die Ecke und erklären uns mal wieder, wie Produktion und Teilemangel zusammenhängen und das Coupé nach wie vor mit WP und allen sonstigen, nicht erhältlichen Teilen ausgestattet ist.

Die so genannten Lieferexperten sind sicherlich gerade zur Schulung bei Skoda,wie immer die gleichen Ausreden u.Argumente neu formuliert werden
