Man kann die Leasing-Sonderzahlung nicht aus den Leasinggebühren raus lassen. Ihr müsst die (vereinbarte) Leasingsonderzahlung ja leisten, egal wieviel Förderung ihr bekommt.
Eigentlich wollte ich nix mehr dazu sagen, aber du willst es nicht verstehen, deine Beispiele haben mit
@Hagemeim nix zu tun.
Auch ein Privatmann kann sich ein Auto für seine tägliche Pendelei auf Arbeit leasen.
Er wollte es günstig.
Daher 200€ monatliche Rate, Förderung als Anzahlung.
Geht ihm 2000€ verloren muss er die aus eigene Tasche zahlen, dann ist es kein Durchlaufposten mehr.
Damit ist der Enyaq dann teurer als ein Verbrenner den er sich alternativ wohl rausgesucht hätte, damit spart er dann nix sondern seine tägliche Fahrt wird teurer.
Also ist für ihn entscheidend wann der Wagen kommt...
Für seinen Anwalt wird sicher auch ein gutes Argument sein, das der Wagen aufgrund seiner geringen Marge nicht gebaut wird, nur weil die Hersteller ihren Gewinn maximieren wollen, schon aus diesen sogar offen kommunizierten Dingen hat man im Rechtsstreit genug Futter...