Ich habe vorhin gelesen, dass es die Tage eine zweite Anpassungsnovelle der Preisbremsen gab, mit der für Strom aus privaten Wallboxen der Preis auf 28 Cent sinkt.
Ohh, das würde für mich eine Steigerung um 2,55 Cent bedeuten.
Frage: Wie soll das denn bitte abgerechnet werden?
Da würde ich vermuten, dass es einen eichrechtskonformen Zähler für die WB geben muß.
Tante Edith sagt:
Artikel gefunden:
Elektroauto: Gesetzentwurf für Strompreisdeckel auch auf private Ladestromkosten | heise Autos
Muss nur noch lesen was drin steht