Hallo, habe das in der Google-Suche gefunden:
Vor allem viele der heute verbauten Xenon-Scheinwerfer benötigen zwangsläufig eine SRA, da ihr Abblendlicht mehr als die genannten 2.000 Lumen leistet.
Viele LED-Scheinwerfer sowie alle Halogen-Scheinwerfer dagegen liegen unter diesem Wert.
Für sie ist eine Scheinwerferreinigungsanlage gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Viele Autohersteller konzipieren ihre LED- oder Xenon-Lichter so, dass sie den Grenzwert nicht überschreiten.
Deshalb sind sie auch nicht verpflichtet, bei ihren Fahrzeugen eine SRA zu liefern.
Da kann man auch wieder etwas einsparen!
mfg
Harald