Wie kommen die 98,50 € zustande? Die ist bei den Zulassungsbehörden schon ab 5 Euro zu haben.
Ich vermute mal durch Geschäftstüchtigkeit. Oder Abzocke.
Die kaufen die bei Behörden für s.o. 5 € und verticken sie dann um 98,50€. Siehe AGB....
Wie kommen die 98,50 € zustande? Die ist bei den Zulassungsbehörden schon ab 5 Euro zu haben.
Ich vermute mal durch Geschäftstüchtigkeit. Oder Abzocke.
Die kaufen die bei Behörden für s.o. 5 € und verticken sie dann um 98,50€. Siehe AGB....
Heute nach Rückfrage die Auskunft bekommen, daß mein Enyaq in der KW 39 produziert werden soll. Wenigstens ein Lebenszeichen. Ok, Sooo lange warte ich ja noch nicht- aber ich warte
Guckst du hier:
http://www.vzkat.de/2018/Elekt…hrzeuge-Ladestationen.htm
Viel zu lesen aber es zeigt, dass die Bürokratie dir leider nicht Recht gibt.
Unter Punkt 8 ist das beschrieben. Typisch Deutsch! Man könnte ja in einen reinen Verbrenner so ein Ladedosen-fake einbauen....geht ja gar nicht!
In den Brandschutzgesetzen der Länder ist festgelegt, dass Brandschutz Aufgabe der Gemeinde ist und nicht in Rechnung gestellt werden darf, solange kein Verursacher (Brandstiftung) festgestellt werden kann.
Der Feuerwehreinsatz inkl. Mannschaft und Gerät, evtl. Entsorgung von Löschwasser usw. wird für dich keine Kosten verursachen.
Das gleiche gilt übrigens für Menschenrettung.
Hier zahlt im Endeffekt die Gemeinschaft in Form der Steuerzahler die entstandenen Kosten.
Das Löschwasser muss bei einem E-Auto auch nicht anders behandelt werden wie bei einem Verbrenner.
Soweit richtig. Allerdings können Städte und Gemeinden bei Unfällen der gegnerischen Versicherung den Einsatz in Rechnung stellen.
"Die Träger der Gemeindefeuerwehr verlangen Kostenersatz
1.
vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
2.
vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde,"
Deshalb ist es wichtig dass alle Gefahren die von einem Fahrzeug ausgehen, von der Versicherung abgedeckt und nicht explizit ausgeschlossen sind.
Das ist richtig. Für den überwiegend-daheim-Lader wird es sich nicht rechnen.
Wenn du die erhöhte Batterieleistung dazu nimmst (125kw) bekommst du ein Jahr die Grundgebühr erlassen. Siehe untere Tabelle ( DC-Package)
Denke mal ich werde vorerst mal auch auf den Universal Charger zurückgreifen, ist wohl auch günstiger eine Starkstromdose zu installieren als eine Wallbox trotz der Förderung.
Was mich zur nächsten Frage bringt: Kann man für den Universal Charger auch die Wallbox-Förderung beantragen oder geht das nur bei fix installierten Wallboxes?
zu 1. Wallbox oder Drehstromsteckdose. Der Installationsaufwand für die Leitung ist derselbe.
zu 2. der Universal Charger ist nichts anderes als eine Wallbox für die es keine Förderung gibt (nicht intelligent und steuerbar)
Kann mir jemand die ungefähren Maße des Ziegels nennen? Habe da ein Gehäuse zur Hand und sollte wissen wie sich das komplette Kabel darin verstauen lässt.Danke!