Ähm, gilt das nur für Bestandskunden der Thüga oder für jeden?
10. Kündigung und Verzug
10.1. Der Vertrag über die Thüga Energie Ladekarte kann von beiden Vertragspartnern zum Ende der monatlichen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
10.1.1. Der Kunde kann den Vertrag im Online-Portal der Thüga Energie GmbH unter https://thuega-energie.emobilitycloud.com kündigen.
10.1.2. Die Thüga Energie GmbH ist berechtigt, den Vertrag zum Ende des nächsten Monats außerordentlich zu kündigen und die Ladekarte zu sperren, wenn der Kunde den fälligen Betrag trotz Mahnung innerhalb von 14 Tagen nicht zahlt oder der Kunde die Ladestation entgegen den Bestimmungen dieses Vertrages nutzt.
10.1.3. Eine außerordentliche Kündigung berechtigt die Thüga Energie GmbH, einen erneuten Auftrag des Kunden zur Belieferung an den Ladestationen der Thüga Energie GmbH abzulehnen.
10.2. Der Vertrag über die Nutzung der Thüga Energie Ladeinfrastruktur über die ladeapp endet mit Abschluss der Ladesitzung.
Hier ein Screenshot für den Typwechsel:
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