dynamische Netzentgelte nach § 14a EnWG

  • Das sind generelle Vorgaben zu die der Elektriker verpflichtet ist!

    Da geht es nicht nur um das regionale Ortsnetz sondern auch um die Mittel und Hochspannungsebene. Hat man keine Möglichkeit einzugreifen dann gibt es Probleme wie in Spanien.

    In Österreich kommt gerade das "Dimmen" der Erzeugungsleistung aber Bezug >3,68kW kommt sicher auch noch - also umgekehrt zu D

  • Peterlis dir ist schon klar dass du mit 14a bei einer neuen Ladeeinrichtung die Steuerung/Dimmfunktion herstellen musst - das ist national so und kann weder dein Elektriker, du als Betreiber oder auch dein Netzbetreiber anders auslegen

    Das ist 14a und genau das Thema.


    Der 2. Teil ist welches der 3 Module du im Gegenzug wählen kannst und betrifft die Netzentgelte.

    Dir geht es vermutlich um Modul 3 was ab 1.4.2025 abgerechnet wird/soll oder kann - praktische Erfahrung wird es da noch nicht so viel geben können

    Paragraph 14a EnWG

    §14a EnWG zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen erklärt


    Modul 1 pauschaler jährlicher Betrag - hier sehe ich keinen Grund für einen eigenen Zähler

    Modul 2 mit einem eigenen Zähler für die jeweilige Anwendung - in Österreich seit längerem als unterbrechbare Lieferung bekannt

    Modul 3 die dynamischen Tarife - hier lese ich nichts von einem eigenen Zähler der Pflicht ist


    ganz einfach wird das in Summe trotzdem nicht:

    • dynamische Energie Bezugspreise
    • dynamische Energie Lieferpreis - werden diskutiert
    • dynamischer Netzpreis aufgrund des 1/4h Lastprofils
    • Speicherbewirtschaftung aus Kapitalsicht
    • Speicherbewirtschaftung aus Notstromsicht
    • Einspeisebegrenzung vom Netzbetreiber
    • Anschlusswert nach 1/4h Leistungsmessung - europäische Umsetzung


    Das hängt leider alles zusammen und macht es zugegeben nicht einfacher.

    Die Frage ist eher wie du die dynamischen Teile managen willst - das macht nicht der Netzbetreiber der nur in Ausnahmefällen eingreifen wird.


    Momentan haben Fronius, go-e, Loxone usw. bereits dynamische Teile drin aber bei weitem nicht alles was ich oben angeführt habe. Vermutlich wird sich das in nächster Zeit aber ändern.


    Zurück zu deiner Frage:

    Du kannst dir ein Modul aussuchen aber nicht ob du mit deiner Wallbox die 14a umsetzt oder nicht.

    Oder möchtest du nur die 190Euro kassieren ohne Gegenleistung?

  • Danke für deine ausführliche Antwort. Mir ist das schon klar, so hab ich es zumindest jetzt überall nachgelesen.

    Was mich stutzig gemacht hat ist, dass ich eben im Netz auch gelesen habe, dass sich Netzbetreiber weigern zu zahlen mit der Begründung (wir drosseln ja nicht, unter Netz hat genug Kappas). Da mein Netzanbieter hier eben auf der Seite schreibt, dass keinerlei Engpässe vorliegen, kam meine ursprüngliche Frage auf.

    Mein Nachbar und ich müssen nun deutlich mehr für das dynamische lastmanagement zahlen, obwohl es aktuell nicht nötig wäre. Dann hätte ich eben auch dafür eine Honorierung. Welches Modul ist mir dabei erstmal VÖLLIG egal.

    Und nein, ich möchte es nicht ohne Gegenleistung. Das Gegenteil, ich möchte nicht meinen Part erfüllen und dies dann nicht honoriert bekommen.

  • Die Anforderung zum "Dimmen" muss nicht unbedingt von deinem regionalen Netzbetreiber kommen sonder kann auch vom überregionalen Netzbetreiber angefordert werden.

    Bundesnetzagentur - Homepage - Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen


    Ich persönlich würde das so und anders umsetzen damit man auch eingreifen kann um die zukünftige 1/4h Leistung im Griff zu haben.

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